
Das Alexianer Klinikum Hochsauerland führt ab sofort mehr Operationen ambulant oder nur mit kurzem Klinikaufenthalt durch. Grund ist eine neue bundesweite gesetzliche Vorgabe: Die sogenannten Hybrid-DRGs regeln, welche Eingriffe nicht mehr stationär gemacht werden müssen, so das Alexianer Klinikum Hochsauerland. Ziel ist, Krankenhäuser zu entlasten und Betten für schwer kranke Patienten freizuhalten. „Medizinische Fortschritte ermöglichen heute bei vielen Eingriffen eine sichere Behandlung ohne längeren Krankenhausaufenthalt – beispielsweise durch schonende minimalinvasive OP-Techniken und moderne, gut verträgliche Narkoseverfahren“, erklärt Dr. med. Clemens Kehren, Ärztlicher Direktor, Chefarzt der Anästhesiologie und OP-Manager im Alexianer Klinikum Hochsauerland. Die Patienten profitieren: Sie können sich schneller zu Hause erholen und behalten die gewohnte Behandlungsqualität. Ob eine OP ambulant möglich ist, entscheiden Ärzte und Patienten gemeinsam nach gründlicher Untersuchung. Ambulant operiert wird nur, wenn der Eingriff gut planbar ist und keine medizinischen Gründe für einen stationären Aufenthalt sprechen.
Nachbehandlung wird stärker ambulant organisiert
Eine der größten Veränderungen liegt in der Organisation der Nachsorge: Die postoperative Versorgung findet künftig häufiger ambulant statt – etwa in der hausärztlichen Praxis oder bei niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten. Um einen nahtlosen Übergang sicherzustellen, stimmen die Fachkliniken des Alexianer Klinikum Hochsauerland die Abläufe und Verantwortlichkeiten eng mit niedergelassenen Praxen und zuweisenden Ärztinnen und Ärzten ab. Ziel sind klare Prozesse, transparente Informationen und eine lückenlose Weiterbehandlung.
Häufigste ambulante Eingriffe im Klinikum Hochsauerland 2025
Zu den häufigsten ambulanten Eingriffen im Alexianer Klinikum zählten 2025 unter anderem: Koloskopien, endoskopische Biopsien am unteren Verdauungstrakt, arthroskopische Eingriffe am Gelenkknorpel und an den Menisken, Linksherzkatheter-Untersuchungen ohne weitere Maßnahmen, endoskopische Polypenentfernungen sowie weitere endoskopische Eingriffe am Darm, Implantation oder Wechsel von Katheterverweilsystemen, Metallentfernungen und weitere Verfahren.
Diese Eingriffe sollen ambulant durchgeführt werden
Bundesweit wurde der Hybrid-DRG-Katalog zuletzt deutlich erweitert. So sind beispielsweise folgende Bereiche hinzugekommen bzw. neu abbildbar: Blinddarmentfernung, Gallenblasenentfernung, Gallengangsspiegelungen, Endosonographie des oberen Gastrointestinaltrakts (Gallenwege, Raumforderungen Magen/Duodenum, Pankreas), Minimalinvasive Eingriffe an den Koronararterien (Herzkranzgefäße), bestimmte Minimalinvasive Eingriffe an peripheren Gefäßen, Frakturosteosynthesen (operative Versorgung bestimmter Knochenbrüche, z. B. Stabilisierung). Zusätzlich wurden – neben neuen Fallgruppen – auch bestehende Hybrid-DRGs durch weitere Behandlungsverfahren erweitert, unter anderem in Bereichen wie Hernienoperationen, arthroskopische Eingriffe und Arthrodesen (Gelenkversteifungen).