Marsberg: Nachbarn ärgern sich über Lärm von Schule

In Marsberg beschweren sich Anwohner an den Sportanlagen des Carolus-Magnus-Gymnasiums über den Lärm vom Soccerfeld und der Basketballanlage

Die Sportanlagen des Carolus-Magnus-Gymnasiums, insbesondere das Soccerfeld und der Basketballplatz, sorgen für Konflikte mit der Nachbarschaft. Beschwerden über Lärm und die Nutzung außerhalb der ausgewiesenen Zeiten häufen sich, so die Stadt Marsberg. Heute steht das Thema auf der Tagesordnung des Schulausschusses.

Derzeit dürfen Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre die Anlagen von Montag bis Freitag zwischen 16 und 20 Uhr sowie samstags von 10 bis 13 Uhr nutzen. Sonn- und Feiertage sind ausgeschlossen. Allerdings fehle eine rechtliche Grundlage, die diese Regelungen durchsetzbar macht, so die Stadt Marsberg.

Die bestehende „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Marsberg“ vom 15.06.2023 regelt zwar Kinderspielplätze, nicht jedoch Schulhöfe oder Sportanlagen. Dies führe zu Unsicherheiten bei der Durchsetzung der Platzordnung.

Vorschläge wie eine Umzäunung oder die komplette Abschaffung der Sportanlagen sich in Marsberg auch diskutiert worden. Weil die Schule die Felder für Pausen und Unterricht nutzt, kommt eine Abschaffung aus Sicht der Verwaltung nicht infrage.

Lösungsansätze und Empfehlungen der Stadt Marsberg

  • Erweiterung der Verordnung oder Einführung einer Schulhöfeordnung: Um eine rechtssichere Grundlage zu schaffen, könnte die bestehende Verordnung um Schulhöfe und Sportanlagen ergänzt werden. Alternativ wäre eine einheitliche Schulhöfeordnung für das gesamte Stadtgebiet denkbar.
  • Anpassung der Nutzungszeiten: Die aktuellen Zeiten für das Soccer- und Basketballfeld sind deutlich eingeschränkter als die für Kinderspielplätze. Eine Angleichung, die die Nutzung nach Schulschluss und an Wochenenden ermöglicht, wäre sinnvoll, um Kindern und Jugendlichen ausreichend Bewegungsraum zu bieten.
  • Regelung für Begleitpersonen: Die Nutzung durch Erwachsene ist laut Platzordnung ausgeschlossen. In Anlehnung an die Regelung für Kinderspielplätze sollte jedoch festgelegt werden, dass Begleitpersonen von Kindern bis mindestens zehn Jahren die Anlagen nutzen dürfen.
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