Marsberg lässt Hunde zählen
Veröffentlicht: Donnerstag, 24.08.2023 16:32
In den nächsten Tagen will die Stadt überprüfen, ob alle Hunde auch beim Steueramt angemeldet worden sind. Falls nicht, droht ein Bußgeld.
Wie nahezu alle Städte in Deutschland erhebt auch die Stadt Marsberg eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die Hundehaltung ordnungsgemäß bei der Stadtverwaltung angemeldet wird. Die Hundesteuer ist gestaffelt und beginnt mit einem Steuersatz von derzeit 88 Euro pro Jahr für einen Hund, bei zwei oder mehr Hunden gilt ein höherer Steuersatz.
Mitarbeiter gehen von Haus zu Haus
Leider habe man zuletzt immer wieder festgestellt, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachkommen, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Sie führt daher nun erstmalig eine Hundebestandsaufnahme durch. Hierzu werden alle Haushalte im Stadtgebiet in den kommenden Wochen durch Mitarbeiter*innen einer beauftragten Firma besucht. Unterwegs sind sie wochentags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr und samstags bis 17 Uhr. Der vorhandene Hundebestand soll dann durch Befragungen festgestellt werden.
Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben. Alle, die nicht sicher sind, ob eine Person, die an der Haustür klingelt, tatsächlich von der Stadt beauftragt ist, können das Vorzeigen der von der Stadt ausgestellten Legitimation verlangen. Diese ist von den Außendienstmitarbeitenden sichtbar zu tragen. Im Zweifelsfall können Rückfragen an die Stadtverwaltung unter den Telefonnummern 02992/602-209 oder 02992/602-229 gerichtet werden.
Bis zu 5.000 Euro Bußgeld
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter*innen mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zusätzlich können Bußgelder von bis zu 5.000 Euro je Verstoß verhängt werden. Eine Anmeldung bisher nicht gemeldeter Hunde ist jederzeit auch im Steueramt der Stadt Marsberg im Rathaus, Lillers-Straße 8, möglich. Erforderliche Nachweise wie beispielsweise Kaufvertrag oder Impfausweis sind hierbei vorzulegen. Alternativ steht der Anmeldevordruck auf der Homepage der Stadt Marsberg (www.marsberg.de) zum Download bereit. Die Nachweise sind hierbei in Kopie beizufügen. Bei einer persönlichen Anmeldung im Rathaus wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Neben der Anmeldung zur Hundesteuer besteht darüber hinaus für Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreichen, bzw. für Hunde bestimmter Rassen und für gefährliche Hunde nach dem Landeshundegesetz NRW eine Anzeigepflicht bzw. Antrags- und Genehmigungspflicht beim Ordnungsamt der Stadt Marsberg. Informationen hierzu erteilt das Ordnungsamt unter der Telefonnummer 02992/602-30.
Durchschnittlich 77 Euro pro Hund
Kreisweit liegt der durchschnittliche Hundesteuersatz laut einer Auswertung des Bundes der Steuerzahler bei 77 Euro. Am höchsten ist die Hundesteuer demnach in Winterberg, die Stadt ist die einzige Kommune im HSK, die für einen Hund einen dreistelligen Steuerbetrag verlangt (100 Euro). Am günstigsten ist das Halten von Hunden in Eslohe (59 Euro), die anderen HSK-Kommunen bewegen sich zwischen 60 und 85 Euro und liegen damit im NRW-Vergleich im Mittelfeld. Die einzige Stadt, die landesweit keine Hundesteuer erhebt ist Ahlen, den höchsten Steuersatz gibt es in Hagen (180 Euro).
Im HSK waren die Einnahmen durch Hundesteuern in den vergangenen Jahren immer mehr gestiegen, im vergangenen Jahr hatten sie zwischen Januar und September schon rund 41.700 Euro mehr an Hundesteuern eingenommen als im Jahr zuvor. Das bedeutet für den Hochsauerlandkreis einen Anstieg von fast drei Prozent. Grund für die Entwicklung sind Auswirkungen der Corona-Pandemie, während dieser hatte die Zahl der Hunde im HSK immer weiter zugenommen.