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Landgericht: Urteil gegen Sauerländer Jugendliche
© Radio Sauerland
Das Arnsberger Landgericht.
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Landgericht: Urteil gegen Sauerländer Jugendliche

Schwere räuberische Erpressung, Geldwäsche, gefährliche Körperverletzung – am Nachmittag wurden vier junge Sauerländer unter anderem deswegen vor dem Arnsberger Landgericht schuldig gesprochen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 08.07.2026 13:02

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Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Jugendlichen aus Arnsberg und Sundern mehrere schwere Straftaten begangen haben. Dabei waren auch andere junge Männer beteiligt, gegen die allerdings gesondert ermittelt wird. Drei der vier Männer zwischen 17 und 19 Jahren haben Mitte November in Neheim zwei Brüder mit einem Klappmesser bedroht, um an ihre EC-Karten und jeweiligen PINs zu kommen. Als diese unter Angst sowohl die Bankkarte als auch die PIN herausgerückt hatten, haben die vier Angeklagten 550 Euro abgehoben und 40 Euro aus den Portemonnaies geklaut. Eine Woche später, am 19. November, haben sie dann mit vier weiteren gesondert verfolgten Beschuldigten einen anderen Mann bedroht und ihm ebenfalls das Portemonnaie, die EC-Karte und die PIN-Nummer abgenommen. Im Anschluss an diese Tat waren mehrere Verdächtige zeitweise festgenommen worden.

Für die beiden Taten sind unter anderem ein 19-jähriger Arnsberger und ein 17-jähriger aus Sundern verurteilt worden. Der 19-Jährige wurde wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der 17-Jährige aus Sundern ist ebenfalls wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in zwei Fällen schuldiggesprochen worden. Er muss allerdings eine Jugendstrafe von anderthalb Jahren absitzen. Der Grund: Er war bereits auf Bewährung.

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Gewalt gegen "Finanzagenten"

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Am 25. November sollen dann zwei der Angeklagten, ein 19- und ein 20-Jähriger aus Arnsberg, in eine Wohnung in Arnsberg eingebrochen sein. Der Bewohner sollte 2.000 Euro für die Tätergruppe waschen. Sein Bankkonto wurde im Vorfeld benutzt, um Geld aus kriminellen Aktivitäten zu empfangen. Danach sollte das Geld gegen eine Provision am Bankautomaten ausgezahlt werden. Die Staatsanwaltschaft hatte allerdings bereits das Konto des Arnsbergers wegen verdächtiger Kontobewegungen sperren lassen, weshalb die 2.000 Euro in diesem Fall nicht weitergeleitet werden konnten. Laut Urteil sind die zwei Arnsberger deshalb in die Wohnung eingebrochen, um wertvolle Gegenstände zu klauen. Als das nicht klappte, sind die zwei jungen Männer erneut in die Wohnung eingebrochen. Dort haben sie den Bewohner verprügelt, mit einem Messer bedroht und 1.000 Euro gefordert.


Der 20-jährige Arnsberger wurde unter anderem wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von anderthalb Jahren auf Bewährung verurteilt. An den vorausgegangenen Überfällen in Neheim war er nicht beteiligt.


Der andere Täter, ein 19-jähriger Arnsberger, wurde unter anderem wegen Diebstahl, besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Geldwäsche in drei Fällen verurteilt. Er war sowohl bei den zwei Überfällen in Neheim als auch bei dem Wohnungseinbruch direkt beteiligt. Das Urteil: zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung. 

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Taten in Zusammenhang mit Geldwäsche

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Sowohl die räuberische Erpressung von Bankkarten und PIN als auch der Einbruch in die Arnsberger Wohnung stehen im direkten Zusammenhang mit Geldwäsche, so die Arnsberger Staatsanwaltschaft. Einer der Männer hat nachweislich gezielt Jugendliche vor Sauerländer Banken angesprochen, um ihnen eine Art Nebenjob zu vermitteln. Die Angeworbenen sollen eine Überweisung auf ihrem Konto empfangen, das Geld abheben oder weiter überweisen, und dafür bekommen die Angeworbenen Provision. "Mit dieser Art von Geldwäsche haben wir im Sauerland fast täglich zu tun", so Annika Berg von der Arnsberger Staatsanwaltschaft. Die Taten hätten aber durch ihre Brutalität besonders herausgestochen, heißt es. "Dabei wurde auch außer Acht gelassen, dass wir (die Staatsanwaltschaft) die Konten gesperrt haben könnten, und die angeworbenen jungen Männer deswegen kein Geld mehr weitergeben konnten", so Berg weiter. 

Den vier angeklagten Sauerländer Jugendlichen wurde auch seitens der Staatsanwaltschaft ein gewisses Strafmaß zugesichert, sollten die jungen Männer über ihre Hintermänner auspacken. "Das ist aber nicht im gewünschten Ausmaß geschehen", so Annika Berg. Die Ermittlungen gegen die Hintermänner der Geldwäscheaktion bei uns im Sauerland laufen aber weiter. Neben den angeklagten Jugendlichen sollen auch weitere "Finanzagenten" aktiv gewesen sein. "Wir führen rund 10 Verfahren", so Berg. 

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Geldwäsche fast an der Tagesordnung

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Mögliche Geldwäsche beschäftigt Sauerländer Banken und die Arnsberger Staatsanwaltschaft fast täglich. Banken sind verpflichtet, verdächtige Kontobewegungen an die Finanzaufsicht zu melden. Allein bei einer Verdachtsmeldung auf Geldwäsche kann das Konto dann für drei Tage gesperrt werden. Sollte sich der Verdacht der Geldwäsche erhärten, geht das Verfahren an die Staatsanwaltschaft. "Sollte sich der Verdacht der Geldwäsche dann bei unserer Prüfung erhärten, können wir einen sogenannten Vermögensarrest beantragen", so Annika Berg. Grundlage dafür sind verdächtige Zahlungseingänge wie zum Beispiel verdächtige Überweisungsvermerke oder außergewöhnlich hohe Geldsummen, die nicht zum Einkommen passen. Solche Verfahren beschäftigen die Staatsanwaltschaft mittlerweile fast täglich, so Berg weiter.

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