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Landgericht: Urteil gegen Jugendliche erwartet
© Radio Sauerland
Das Arnsberger Landgericht.
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Landgericht: Urteil gegen Jugendliche erwartet

Am Landgericht Arnsberg wird heute das Urteil gegen vier junge Sauerländer erwartet. Sie müssen sich dort seit Mitte Juni u.a. wegen Erpressung, Geldwäsche, Diebstahl und Körperverletzung verantworten.

Veröffentlicht: Mittwoch, 08.07.2026 09:38

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Laut Anklage sollen die vier Beschuldigten aus Arnsberg und Sundern im November letzten Jahres mehrere schwere Straftaten in Arnsberg begangen haben. Dabei waren auch andere junge Männer beteiligt, gegen die allerdings gesondert ermittelt wird. Die jungen Männer im Alter von 17, 18 und 20 Jahren sollen Mitte November zwei Brüder mit einem Klappmesser bedroht haben, um an ihre EC-Karten und jeweiligen PINs zu kommen. Als diese unter Angst sowohl die Bankkarte als auch die PIN herausgerückt hatten, sollen die vier Angeklagten 550 Euro abgehoben und 40 Euro aus den Portemonnaies geklaut haben. Eine Woche später, am 19. November, sollen sie dann mit vier weiteren gesondert verfolgten Beschuldigten einen anderen Mann bedroht und ihm ebenfalls das Portemonnaie sowie die EC-Karte abgenommen und die PIN-Nummer erpresst haben. Im Anschluss an diese Tat waren mehrere Verdächtige zeitweise festgenommen worden.

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Gewalt gegen "Finanzagenten"

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Am 25. November sollen dann zwei der Angeklagten und ein weiterer Mann in eine Wohnung in Arnsberg eingebrochen sein. Der Bewohner sollte 2.000 Euro für die Tätergruppe waschen. Sein Bankkonto wurde wohl im Vorfeld benutzt, um Geld aus kriminellen Aktivitäten zu empfangen. Danach sollte das Geld gegen eine Provision am Bankautomaten ausgezahlt werden. Die Staatsanwaltschaft hatte allerdings bereits das Konto des Arnsbergers wegen verdächtiger Kontobewegungen sperren lassen, weshalb die 2.000 Euro in diesem Fall nicht weitergeleitet werden konnten. Deshalb sollen die Beschuldigten zunächst in die Wohnung eingebrochen sein, um wertvolle Gegenstände zu klauen. Als das nicht klappte, sollen die Angeklagten mit einem weiteren Beteiligten erneut in die Wohnung eingebrochen sein. Dort sollen sie den Bewohner verprügelt, mit einem Messer bedroht und 1.000 Euro gefordert haben.

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Taten in Zusammenhang mit Geldwäsche

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Sowohl die räuberische Erpressung von Bankkarten und PIN als auch der Einbruch in die Arnsberger Wohnung sollen im direkten Zusammenhang mit Geldwäsche stehen, so die Arnsberger Staatsanwaltschaft. Den vier Sauerländer Jugendlichen wird vorgeworfen, als eine Art Finanzagent für kriminelle Hintermänner tätig gewesen zu sein. Die jungen Männer sollen gezielt Jugendliche vor Sauerländer Banken angesprochen haben, um ihnen eine Art Nebenjob zu vermitteln. Die Angeworbenen sollen eine Überweisung auf ihrem Konto empfangen, das Geld abheben oder weiter überweisen, und dafür bekommen die Angeworbenen Provision. "Mit dieser Art von Geldwäsche haben wir im Sauerland fast täglich zu tun", so Annika Berg von der Arnsberger Staatsanwaltschaft. Die vier Angeklagten seien aber durch ihre Brutalität besonders herausgestochen, heißt es. "Dabei wurde auch außer Acht gelassen, dass wir (die Staatsanwaltschaft) die Konten gesperrt haben könnten, und die angeworbenen jungen Männer deswegen kein Geld mehr weitergeben konnten", so Berg weiter. 


Den vier angeklagten Sauerländer Jugendlichen wurde auch seitens der Staatsanwaltschaft ein gewisses Strafmaß zugesichert, sollten die jungen Männer über ihre Hintermänner auspacken. "Das ist aber nicht im gewünschten Ausmaß geschehen", so Annika Berg. Die Ermittlungen gegen die Hintermänner der Geldwäscheaktion bei uns im Sauerland laufen aber weiter. Neben den vier angeklagten Jugendlichen sollen auch weitere "Finanzagenten" aktiv gewesen sein. "Wir führen rund 10 Verfahren", so Berg. 

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Geldwäsche fast an der Tagesordnung

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Mögliche Geldwäsche beschäftigt Sauerländer Banken und die Arnsberger Staatsanwaltschaft fast täglich. Banken sind verpflichtet, verdächtige Kontobewegungen an die Finanzaufsicht zu melden. Allein bei einer Verdachtsmeldung auf Geldwäsche kann das Konto dann für drei Tage gesperrt werden. Sollte sich der Verdacht der Geldwäsche erhärten, geht das Verfahren an die Staatsanwaltschaft. "Sollte sich der Verdacht der Geldwäsche dann bei unserer Prüfung bestätigen, können wir einen sogenannten Vermögensarrest beantragen", so Annika Berg. Grundlage dafür sind verdächtige Zahlungseingänge wie zum Beispiel verdächtige Überweisungsvermerke oder außergewöhnlich hohe Geldsummen, die nicht zum Einkommen passen. Solche Verfahren beschäftigen die Staatsanwaltschaft mittlerweile fast täglich, so Berg abschließend.

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