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Landgericht nutzt Videoverhandlungen
© Radio Sauerland
Das Landgericht in Arnsberg.
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Landgericht nutzt Videoverhandlungen

Bei Zivilprozessen können Verhandlungen auch per Videokonferenz geführt werden.

Veröffentlicht: Mittwoch, 08.04.2026 22:00

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Anstatt sich im Gericht zu treffen, können Verhandlungen im Zivilrecht auch als Videoverhandlungen laufen. Das Landgericht Arnsberg ist dafür ausgestattet und nutz diese Möglichkeit zunehmend. Die Nutzung der Möglichkeit der Videoverhandlungen im Zivilprozess hänge dabei immer von dem einzelnen Verfahren ab, so das Gericht.  Es biete sich bei einfach gelagerten Streitigkeiten an, bei denen keine Beweisaufnahme erfolgen muss und wenn Parteien oder Prozessbevollmächtigte eine weite Anreise zum Gericht haben. Teilweise werden Verhandlungen im Zivilprozess auch hybrid durchgeführt, d. h. einzelne Prozessbeteiligte (bis auf das Gericht) können sich auf Antrag per Video zuschalten, während die anderen Prozessbeteiligten im Gerichtssaal vor Ort anwesend sind. 

Eine Gerichtssprecherin sagt, dass am Landgericht Arnsberg weiterhin rege Gebrauch von der Möglichkeit der Videoverhandlung gemacht wird. In manchen Kammern ist die Nutzung im Vergleich zum Jahr 2024 gleich geblieben, in einigen Kammern ist die Tendenz eher steigend. Im Jahr 2025 konnten am Landgericht Arnsberg etwa 1.450 Eingänge in erstinstanzlichen Zivilsachen verzeichnet werden.

Videoverhandlungen sind im Strafrecht nicht möglich.

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