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Kunstrasenplätze in Marsberg beantragt
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Kunstrasenplätze in Marsberg beantragt

Der VfL Giershagen und die SG Hoppecke haben einen Antrag auf einen Kunstrasenplatz gestellt. Ein neues Förderprogramm des Bundes unterstützt Sportstätten-Projekte von Städten und Gemeinden

Veröffentlicht: Montag, 01.12.2025 23:00

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Die Stadt Marsberg prüft zwei Anträge für neue Kunstrasenplätze. Der VfL Giershagen will seinen Rasenplatz modernisieren. Der Verein argumentiert, der Platz sei im Winter unbespielbar und die Qualität schlecht. Das frustriere Spieler und Ehrenamtliche. Ein Kunstrasenplatz würde den Standort Giershagen stärken, auch für Schule und Kindergarten. Der Antrag wurde erstmals 2020 gestellt und 2025 erneuert.

Die SG Hoppecketal und der SC Bredelar wollen den Tennenplatz „Im oberen Bohm“ umbauen. Sie betonen die ganzjährige Nutzung, Nachhaltigkeit und Jugendförderung. Ein moderner Platz würde die Sportinfrastruktur der Stadt attraktiver machen und das soziale Miteinander fördern. Frühere Anträge wurden aus Solidarität mit anderen Vereinen zurückgezogen.

Die Förderung deckt bis zu 45 Prozent der Kosten, der Rest muss selbst finanziert werden. Die Stadt Marsberg hat bisher keine Mittel eingeplant. Grundsätzlich sei der Wunsch von Sportvereinen nach einem Kunstrasenplatz nachvollziehbar, so die Stadtverwaltung. Fraglich sei jedoch, ob die beiden Anträge bereits über die nötige Antragsreife verfügen oder ob nicht zunächst ein solider Sportentwicklungsplan erstellt werden müsse.

Heute Abend befasst sich der Marsberger Sportausschuss mit den Anträgen auf einen Kunstrasenplatz.

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Bundes-Förderprogramm für Sportstätten

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Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat im Oktober das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ angekündigt. Bundesweit stehen dafür 333 Mio. Euro zur Verfügung. Die Mittel können für die umfassende bauliche Sanierung von öffentlich zugänglichen Sporthallen sowie Hallen- und Freibädern eingesetzt werden

Bis zum 15. Januar 2026 sind Städte und Gemeinden sowie Landkreise, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind, aufgerufen, Projektskizzen für geeignete Sportstätten digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einzureichen. Die Förderung beträgt bis zu 45% der Gesamtsumme, folglich liegt der kommunale Eigenanteil bei mindestens 55%.

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