
Die Finanzierung des Rettungsdienstes im HSK steht vor Herausforderungen. Bundesweit haben gesetzliche Krankenkassen angekündigt, die von Kreistagen und Räten in Satzungen beschlossenen Gebühren nicht mehr vollständig zu zahlen und stattdessen geringere pauschale Beträge zu übernehmen. Noch ist im HSK alles ruhig, denn noch zahlen hier die Krankenkassen auch für sogenannte Fehlfahrten, das heißt, wenn ein Patient vor Ort oder in der Arztpraxis behandelt werden kann. Aber der Kreis geht davon aus, schon bald Post von den Krankenkassen zu bekommen und bereitet sich darauf vor und macht Lobbyarbeit über den Landkreistag oder in der Politik. Die Kommunen wollen gemeinsam gegen die Pläne der Krankenkassen vorgehen.
Hintergrund
Sauerländern könnten demnächst Rechnungen für Leistungen des Rettungsdienstes drohen, die sie privat bezahlen müssen. Das soll verhindert werden. Der Kreis muss als Träger des Rettungsdienstes rund um die Uhr eine flächendeckende und qualifizierte Notfallrettung sicherstellen. In der Gebührensatzung sind sämtliche Vorhaltekosten. Dazu zählen beispielsweise Personal, Fahrzeuge, Ausstattung und Infrastruktur. Die kompletten wurden seit Jahrzehnten von der Krankenkasse übernommen. Jetzt sagen die Kassen, dass sie Kosten für Leerfahrten und Einsätze, die nach erfolgter Behandlung keinen Transport erfordern würden, nicht mehr voll übernehmen wollen. Zudem halten sie die Kalkulationen der in den Satzungen geregelten Gebühren für nicht nachvollziehbar. Krankenkassen sagen jetzt, dass die Übernahme der Kosten für Fahrten des Rettungsdienstes nur dann für sie verpflichtend sei, wenn auch ein Transport stattgefunden habe. Damit brächten sie das gesamte System der Notfallversorgung in Schieflage, heißt es. Es gehe um medizinische Daseinsvorsorge.
Es wurde bereits von den Landkreisen an Land und Bund appelliert, kurzfristig die gesetzlichen Klarstellungen vorzunehmen, die notwendig sind, um die Finanzierung des Rettungsdienstes auf eine verlässliche und gerechte Basis zu stellen. Für den Fall, dass die Krankenkasse ihre Leistung tatsächlich kürzen sollten, hat jeder Versicherte die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren und seine Ansprüche geltend zu machen.