
Ab Mittwoch (23. September) befasst sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einer mündlichen Verhandlung mit dem geplanten Lückenschluss der A445 zwischen Hamm und Werl. Auch viele Autofahrer aus dem Sauerland nutzen die Strecke, wenn sie in Richtung Norden, zum Beispiel ins Ruhrgebiet oder nach Westfalen unterwegs sind.
Kläger befürchten Lärm und Klimaschutzverstöße
Ein Anwohner sowie die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW gehen juristisch gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg vor. Die Kläger versuchen, den Neubau zu stoppen, da sie Verstöße gegen den Umwelt-, Lärm- und Klimaschutz befürchten. Laut der örtlichen Bürgerinitiative würde die Trasse ein Naherholungsgebiet und ein Vogelschutzgebiet zerschneiden sowie besonders wertvolle Ackerböden versiegeln. Die Autobahn GmbH des Bundes argumentiert dagegen, dass die neue Strecke die stark belastete Bundesstraße 63 entlasten und als wichtige Abkürzung dienen soll.
Lückenschluss soll Bundesstraße entlasten
Die Planungen sehen vor, die neue Strecke mit zwei Spuren pro Fahrtrichtung zu bauen. Bis zu 40.000 Fahrzeuge sollen künftig täglich über den Abschnitt rollen, knapp ein Fünftel davon Schwerlastverkehr. Die A445 soll dabei im südlichen Teil zunächst östlich der B63 verlaufen, diese dann bei Hilbeck kreuzen und schließlich bei Hamm-Rhynern an die A2 andocken. Autofahrer und Speditionen könnten laut den Planern eine Abkürzung von knapp 30 Kilometern nutzen, da sie den weiten Weg über das Kamener Kreuz vermeiden. Wann die obersten Verwaltungsrichter ein Urteil in dem Fall sprechen werden, ist derzeit noch offen.