
Zum Karnevals-Höhepunkt warnt die Polizei vor K.O.-Tropfen und ruft dazu auf wachsam zu sein. Präventives Verhalten sei besonders wichtig. Auch das NRW-Justizministerium hat in dieser Woche in Düsseldorf eine Aufklärungskampagne zum Thema K.O.-Tropfen gestartet. Motto: Jeck aber sicher - lass dich nicht K.O.-Tropfen.
"Das Phänomen K.O.-Tropfen tritt vereinzelt auf, macht aber auch vor dem Hochsauerlandkreis keinen Halt", sagt die Polizei. Verdachtsfälle sind im vergangenen Jahr u.a. auf Schützenfesten und der Winterberger und Hüstener Kirmes gemeldet worden.
K.O.-Tropfen sind schwer nachzuweisen
Im Nachhinein ist ein Nachweis häufig schwierig, weil die Polizei zum Teil erst mehrere Tage nach den festgestellten Symptomen Kenntnis über den Sachverhalt erhält. Jemandem K.O.-Tropfen zu verabreichen, ist eine Straftat, die angezeigt werden sollte. Nur so lässt sich verhindern, dass Täter oder Täterinnen dies immer wieder tun. Damit eine Anzeige erfolgreich ist, muss im Rahmen einer Blut- oder Urinuntersuchung nachgewiesen werden, dass die Droge im Körper ist. Das muss zeitnah geschehen, denn: K.O.-Tropfen sind nur für wenige Stunden nachweisbar.
Deshalb appelliert die Polizei im Hochsauerlandkreis: Für eine erfolgreiche Anzeige ist ein zeitnaher medizinisch-toxikologischer Nachweis wichtig — Betroffene sollten so schnell wie möglich zur Untersuchung in eine Krankenhaus gehen.
So wirken K.O-Tropfen
Zunächst sollte man wissen, dass die Wirkung von K.O-Tropfen sehr individuell und unkalkulierbar ist, weil sie unter anderem davon abhängt, wie viel Alkohol die betreffende Person parallel getrunken hat. Besonders tückisch bei K.O.-Tropfen ist, dass sie farb- und geruchlos sind. Das heißt, ein Opfer kann den Wirkstoff im Getränk nicht sehen, riechen und auch nur schwer schmecken. Etwa 10 bis 20 Minuten nach der Einnahme zeigt sich die Wirkung von K.O.-Tropfen.
Oft sind die Opfer zunächst euphorisiert und fühlen sich gut. Es folgen jedoch Übelkeit, Schwindel und eine plötzlich auftretende, bleierne Müdigkeit - ein Warnsignal. In der Regel wird das Opfer dann benommen oder befindet sich in einem Zustand der Willenlosigkeit. Weil K.O.-Tropfen auch eine enthemmende Wirkung haben, kann es zu für das Opfer untypischen Handlungen kommen. Die Wirkungszeit von K.O.-Tropfen beträgt mehrere Stunden. Im Anschluss schlafen die Opfer und wachen wieder auf, meist ohne sich an etwas zu erinnern. Freunde, Freundinnen und Bekannte, die ungewöhnliches Verhalten bei einer Person beobachten, sollten alarmiert sein. Die Betroffenen verhalten sich motorisch und psychisch auffällig, torkeln zum Beispiel oder zeigen unerklärliche Stimmungshochs oder -tiefs.
Tipps der Polizei
- Behalten Sie Ihr Getränk im Blick. Lassen Sie es nie unbeaufsichtigt oder von Fremden reichen.
- Nehmen Sie keine offenen Getränke von Unbekannten an. Bevorzugen Sie verschlossene oder originalverpackte Getränke.
- Gehen Sie mit Freundinnen/Freunden aus, passen Sie gegenseitig aufeinander auf.
- Wenn Sie sich plötzlich sehr müde, benommen, verwirrt, übel oder emotional untypisch fühlen: suchen Sie sofort Hilfe.
Bei Symptomen, die auf K.O.-Tropfen hindeuten:
- Sagen Sie laut, dass etwas nicht stimmt und machen Sie andere auf sich aufmerksam.
- Bitten Sie um Unterstützung
- Rufen Sie im Notfall den Rettungsdienst: 112 (bei akuter medizinischer Hilfe).
- Lassen Sie sich ärztlich untersuchen und forensisch testen — Blut/Urintests müssen zeitnah erfolgen, weil die Substanzen nur wenige Stunden nachweisbar sind.
- Bewahren Sie möglichst Beweismittel (Flasche, Glas) auf und geben Sie diese nicht weg.
- Notieren Sie Zeitpunkt, Ort, Beschreibungen und mögliche Zeuginnen und Zeugen. Fotos/Videos können wichtig sein.
- Melden Sie Straftaten an die Polizei über den Notruf 110.