Jugendzeltplatz Hallenberg-Hesborn
Veröffentlicht: Mittwoch, 12.02.2025 09:52
Der Heimatverein Hesborn möchte den Zeltplatz "Im Tal" für Jugendgruppen attraktiver gestalten

Umgeben von Wald, nur 300 Meter vom Sportplatz entfernt liegt der Jugendzeltplatz "Im Tal" in Hallenberg-Hesborn. Gruppen bis zu 60 Personen können dort zelten. Der Förderverein Hesborn möchte den Zeltplatz attraktiver gestalten. Deshalb hat er finanzielle Mittel zur "Ertüchtigung" des Zeltplatzes bei der Stadt Hallenberg beantragt. Der Antrag beinhaltet dabei eine grundhafte Erneuerung des Toilettenhäuschens.
Im Rat Hallenberg werden heute die Stellungnahmen der beteiligten Behörden vorgestellt. Sie habe viele Einwände gegen das Vorhaben.
Hygiene und Trinkwasser
Die auf dem Zeltplatz vorgefundenen Sanitäreinrichtungen entsprechen nicht mehr dem hygienischen Standard und dürfen in diesem Zustand nicht mehr für Ferienlager oder ähnliche Gruppen genutzt werden, stellt das Kreisgesundheitsamt fest. Aufgrund der Beschaffenheit und Alter des Toilettenhäuschens ist eine Instandsetzung nicht und nur sehr aufwendig möglich. Im Falle eines Ausbruchsgeschehens(zum Beispiel eine Viruserkrankung) ist eine Reinigung und Desinfektion der Oberflächen in keiner Weise möglich. Die Alternative wäre ein mobiler Toilettenwagen mit integrierten Handwaschplätzen.
Trinkwasserversorgung: Das Brauchwasser an den Entnahmestellen an dem Toilettenhäuschen darf nicht zum Trinken, zur Körperreinigung oder zur Zubereitung von Lebensmitteln im Rahmen eines Ferienlagers oder ähnlichen Gruppenunterkünften benutzt werden.
Bauaufsicht
Der Jugendzeltplatz "Im Tal" liegt in einem Naturschutzgebiet. Aufgrund der Festsetzungen des Landschaftsplanes Hallenberg ist das Vorhaben nicht genehmigungsfähig, so die HSK-Bauaufsicht. Somit ist es im Naturschutzgebiet verboten bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern, auch wenn sie keiner Genehmigung oder Anzeige bedürfen (...). Bauliche Anlagen sind insbesondere auch Dauercamping- und Zeltplätze. Um auf dem Zeltplatz zum Beispiel ein neues Tolettenhäuschen zu bauen, müsste erst der Fächennutzungsplan geändert werden.