
Wer Fördermittel für kleinere Maßnahmen in der Denkmalpflege sucht, kann sich jetzt bei der Stadt Olsberg bewerben. Bis einschließlich 31. Mai 2026 sind Anträge auf Unterstützung aus der Denkmalschutzförderung des Landes NRW möglich.
Private oder kirchliche Maßnahmen
Im Rahmen einer Pauschalförderung stellt das Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen im Jahr 2026 insgesamt 7.500 Euro zur Verfügung. Auch die Stadt Olsberg hat diese Summe erhalten und darf die Mittel an Dritte weitergeben. Das Geld muss allerdings bis zum 31. Dezember 2026 eingesetzt werden.
Die Fördermittel können laut Stadt Olsberg für private oder kirchliche Maßnahmen genutzt werden. Die Auszahlung ist dabei an private oder juristische Personen möglich. Voraussetzung ist, dass eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG) NRW vorliegt. Nicht förderfähig sind energetische Sanierungen.
Anträge per Mai bis Ende Mai
Wer sich um die Fördermittel bewerben möchte, soll sich bis einschließlich 31. Mai 2026 per E-Mail bei der Stadt Olsberg melden. Ansprechpartner ist Christoph Menke, erreichbar unter christoph.menke@olsberg.de. Wichtig ist dabei das Stichwort „Denkmalschutzförderung des Landes NRW“. Außerdem muss die Bewerbung begründet werden.
Erst nach Eingang der Bewerbungen wird über die Höhe der möglichen Zuwendungen beraten.