Jeder 3.Sauerländer stellt einen Antrag auf Rente mit 63
Veröffentlicht: Mittwoch, 05.04.2023 00:48
Verdienstgrenze für Rentner ist weggefallen

Die frühere „Rente mit 63“ ist trotz erhöhter Altersgrenze im Hochsauerlandkreis weiter sehr gefragt. Das zeigen die Zahlen der deutschen Rentenversicherung Westfalen. Jeder dritte beantragte die Rente für besonders langjährig Versicherte. Die regionalen Unterschiede im Regierungsbezirk Arnsberg sind allerdings groß. Unsere Nachbarn in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein haben einen ähnlich hohen Anteil an Anträge auf die Rente mit 63 wie wir im Hochsauerlandkreis. In Dortmund stellt nur jeder fünfte diesen Antrag. Nur wer vor 1953 geboren ist, kann abschlagsfrei in Rente gehen.
Anteil der der Anträge "Altersrente für besonders langjährig Versicherte"
Begriff "abschlagsfreie Rente" ist irreführend
ie in der öffentlichen Diskussion häufig noch benutzte Formulierung „abschlagsfreie Rente mit 63“ sei im Grunde irreführend, so die Rentenversicherung. Die Altersgrenze, ab der Versicherte diese Rente nach erreichten 45 Beitragsjahren in Anspruch nehmen können, steige bis auf 65 Lebensjahre an. Nur wer vor 1953 geboren wurde, konnte die Altersrente abschlagsfrei ab 63 erhalten. Für von 1953 bis 1963 geborene Versicherte hebt sich diese Altersgrenze schrittweise um jeweils um 2 Monate pro Jahrgang an.
Vom Geburtsjahrgang 1964 an liegt die Altersgrenze dann bei 65 Jahren. „Trotz dieser kontinuierlichen Anhebung der Altersgrenzen bleibt diese Rentenform für viele Menschen überaus attraktiv, gerade für gutverdienende Facharbeiter mit entsprechend hohen Rentenansprüchen“, erklärt Angelika Wegener. Die zuständige Geschäftsführerin der DRV Westfalen weist zudem darauf hin, dass diese Rentenart sehr von Männern geprägt wird (Hochsauerlandkreis: Männer 47,7%, Frauen 17,5%). Die Grundvoraussetzung für die Gewährung dieser Rentenart sind mindestens 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung.
"Keine Trendumkehr"
Für die Zukunft erwartet die Geschäftsführerin keine generelle Trendumkehr „Im Gegenteil! Dadurch, dass die Bundesregierung zu Beginn dieses Jahres die Hinzuverdienstgrenzen für alle Altersrenten abgeschafft hat, können etliche Versicherte weiter voll arbeiten und gleichzeitig die Rente ohne Abschläge erhalten“, verdeutlicht Angelika Wegener die Wirkung der Neuregelung. Der Gesetzgeber will mit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen Anreize für ein längeres Arbeiten geben, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. „Sollte dies sehr stark genutzt werden, leistet die Rente in diesen Fällen schon während des Erwerbslebens mehr als ihre ursprüngliche Funktion als Lohnersatz im Alter. Dies kann unsere Rentenkasse zusätzlich belasten und müsste von den anderen Beitragszahlenden finanziert werden“, verdeutlicht die Geschäftsführerin.