Impfpflicht im Gesundheitswesen

Auch im HSK gilt ab dem 16.03.2022 die einrichtungsbezogene Impfpflicht in medizinischen Einrichtungen.

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Bis zum heutigen Dienstag (15.03.2022) müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in medizinischen Einrichtungen dem Vorgesetzten entweder einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest vorlegen, das bestätigt, dass die Person aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden darf.

Die Einrichtungen müssen dem Gesundheitsamt im HSK dann alle Mitarbeitenden melden, die keinen dieser Nachweise vorlegen können. Dafür haben sie bis zum 31.03.2022 Zeit.

Für die Meldungen der Mitarbeiter hat der Kreis ein digitales Meldeportal auf seiner Internetseite eingerichtet. Das finden die Einrichtungen unter dem Stichwort "einrichtungsbezogene Impfpflicht". Das Portal wird ab dem 16.03.2022 freigeschaltet.

Nachdem die Meldefrist abgelaufen ist, werden die Betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom Gesundheitsamt des HSK angeschrieben und erneut aufgefordert, die Nachweise vorzulegen. Gegebenenfalls werden dann Tätigkeitsverbote durch das Gesundheitsamt ausgesprochen.

Impfpflicht in Sauerländer Einrichtungen

Der Caritasverband Meschede e.V. berichtet aktuell über eine Impfquote von 98 Prozent. Zwölf Mitarbeiter können zum Stichtag keinen der erforderlichen Nachweise vorlegen, heißt es. Außerdem habe eine Mitarbeiterin bereits von sich aus gekündigt.

Im Caritasverband Arnsberg-Sundern e.V. sei die Impfquote hoch. Deshalb werde die Impfpflicht keine größeren Auswirkungen haben, heißt es. Mitarbeitenden, die keinen Nachweis vorlegen können, drohe ein Betreuungs- und Tätigkeitsverbot sowie eine unbezahlte Freistellung.

Dennoch sehe der Caritasverband Arnsberg-Sundern e.V. aktuell noch keine Kündigung. "Sollte das Gesundheitsamt ein Betretungsverbot im Einzelfall erteilen, dann wird es weitere persönliche Gespräche auf Grundlage der Entscheidung der Behörde dazu geben", so der Caritasverband.

Im Klinikum Hochsauerland liege die Zahl der Mitarbeitenden, die keinen gültigen Nachweis über eine Immunisierung oder eine Ausnahme-Bescheinigung haben, im niedrigen zweistelligen Bereich. Der Rest der rund 3.000 Mitarbeitenden sei bereits geimpft oder genesen. "Das Klinikum Hochsauerland hält die Impf- und Informationsangebote für die Beschäftigten aufrecht und wirbt weiter aktiv dafür sich impfen zu lassen", so Richard Bornkeßel vom Klinikum. Auch das Klinikum ist dazu verpflichtet, alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keinen Nachweis vorlegen können, fristgerecht an das Gesundheitsamt zu melden. Das weitere Vorgehen liege dann in der Hand des Gesundheitsamts.

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