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Im Sauerland startet der Verkauf von Feuerwerkskörpern
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Feuerwerkskörper
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Im Sauerland startet der Verkauf von Feuerwerkskörpern

Vorsicht vor nicht registrierten Böllern und Raketen

Veröffentlicht: Donnerstag, 28.12.2023 09:42

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Heute starten die Supermärkte im Sauerland den Verkauf von Feuerwerkskörpern. Dabei warnt die Bezirksregierung Arnsberg vor dem Kauf von Böllern und Raketen ohne Zulassung. Die legalen Feuerwerkskörper haben ein CE-Zeichen und eine Registriernummer. Außerdem gehören Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nicht in Hände von Kindern. Sie dürfen nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Auch das Feuerwerk der Kategorie 1 darf nur an Jugendliche ab 12 Jahren verkauft werden.

Gezündet werden dürfen Böller und Raketen nur an Silvester und Neujahr.

Zum Jahreswechsel 2020/21 und 2021/22 war der Verkauf von Silvesterfeuerwerk während der Corona-Pandemie verboten.

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Bezirksregierung Arnsberg kontrolliert Verkaufsstellen

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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg überprüfen, ob die Feuerwerkskörper im Handel richtig gelagert und die Vorschriften beim Weiterverkauf eingehalten werden. Dabei werden z. B. die zugelassene Höchstlagermenge sowie Fluchtwege und Notausgänge geprüft. Diese dürfen nicht zugestellt sein, damit das Gebäude bei Gefahr schnellstmöglich verlassen werden kann.

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Tipps für den Umgang mit Feuerwerk

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Bei den weit verbreiteten Mehrschussbatterien muss darauf geachtet werden, dass sie sicher aufgestellt werden, also nicht umfallen können. „Einmal angezündet, lassen sie sich nicht mehr stoppen!“ Hinweise zum sicheren Gebrauch findet man in der Gebrauchsanleitung, die immer in deutscher Sprache aufgedruckt sein muss. Besonders gefährlich ist das Aufsammeln und Anzünden nicht explodierter Böller. Hier sind die Zündschnüre meist komplett abgebrannt, sodass ein weiterer Zündversuch meist zur sofortigen Explosion führt.

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