Hüsten: kinderärztlicher Notfalldienst

Neue Öffnungszeiten im kinderärztlichen Notfalldienst

Richtig deuten: Kopfschmerzen äußern sich bei Kindern oft anders.
© Andrea Warnecke/dpa-tmn

Die Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und das Klinikum Hochsauerland stellen den kinderärztlichen Notfalldienst in Hüsten neu auf. Ab sofort gibt es neue Öffnungszeiten.

Kinderärztliche Bereitschaftsdienst-Praxis der KV im Haus C am Karolinen-Hospital

(Stolte Ley 9, 59759 Arnsberg-Hüsten) mittwochs und freitags 15 bis 18 Uhr, samstags, sonn-tags, feiertags 9.30 bis 13.30 Uhr und 14.30 bis 18 Uhr.

 

Nachtdienst des Karolinen-Hospitals

Zugang über zentrale Notaufnahme Haus A (Stolte Ley 11, 59759 Arnsberg-Hüsten): montags, dienstags, donnerstags 18 bis 8 Uhr*; mittwochs, sonn- und feiertags 18 bis 8 Uhr* und freitags und samstags 18 bis 9.30 Uhr* / * des Folgetags


Die entscheidende Schnittstelle in der Patientensteuerung sei dabei weiterhin die Patientenservice-Hotline 116 117. Die Mitarbeitenden könnten die Behandlungsdringlichkeit und den passenden Behandlungsort – Krankenhaus, Bereitschaftsdienst- oder reguläre Praxis bzw. Videosprechstunde – ermitteln, heißt es von der KVWL.


Videosprechstunde:

Eltern, die dieses Angebot nutzen möchten, sollen den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 an (ohne Vorwahl) anrufen, heißt es. Die Videosprechstunde werde hierüber montags bis freitags von 18 bis 21 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags von 10 bis 13 und 15 bis 18 Uhr vermittelt. Je nach Symptomatik und Dringlichkeit leiten die Mitarbeitenden der KVWL Eltern mit Kindern, für die eine Videosprechstunde in Frage kommt, in das virtuelle Wartezimmer weiter. Dazu erhalten die Eltern per SMS oder E-Mail einen Zugangslink.


Wenn Eltern unsicher sind, ob sie mit den Beschwerden ihres Kindes die Videosprechstunde, eine Bereitschaftsdienst-Praxis oder die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen sollten, sollen sie auch bei der 116 117 anrufen. Dadurch soll eine Überlastung der Notaufnahmen der Krankenhäuser vermieden werden.


Bei schweren Unfällen, Anzeichen für einen Herzinfarkt (starker Brustschmerz, Atemnot, kalter Schweiß), Anzeichen für einen Schlaganfall (Seh- und Sprachstörungen, Lähmungserscheinungen), Unfällen mit schweren Verletzungen/hohem Blutverlust, Ohnmacht/Bewusstlosigkeit, allergischem Schock (Anaphylaxie), sehr starken/plötzlichen Schmerzen, schweren Verbrennungen, anfallsartiger Atemnot, Vergiftungen, Ertrinkungs- oder Stromunfällen, Selbstmordversuchen oder plötzlichen Geburt/Schwangerschaftskomplikationen sollte die 112 angerufen werden. Auch wenn man sich nicht sicher sei, ob der Zustand lebensbedrohlich ist oder es noch werden könnte, sollte man die 112 anrufen.

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