Hofladen Sauerland wird inklusiv

Neue Abteilung liefert Speisen und beschäftigt Menschen mit Behinderungen.

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Der "Hofladen Sauerland" in Arnsberg erweitert sein Angebot und wird inklusiv. Das Unternehmen mit 30 Beschäftigten hat jetzt eine Inklusionsabteilung. Drei Menschen mit Behinderung können dort eine Arbeitsstelle auf dem ersten Arbeitsmarkt finden.

Die neue Abteilung nennt sich "BreLunch", eine Kombination aus den englischen Worten Breakfast und Lunch. Dahinter steckt ein Gastronomiekonzept, das Frühstück und Mittagsgerichte ausschließlich für die Lieferung nach Hause oder ins Büro anbietet, heißt es. Ein Großteil des Teams besteht aus Menschen mit einer Schwerbehinderung.

"Ohne dieses Team und die Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), wäre diese Abteilung gar nicht gegründet worden", sagt Christian Schulte, Geschäftsführer des Hofladens und des BreLunch.

Doch auch unabhängig von BreLunch könnten Menschen mit Behinderung beim Hofladen Sauerland arbeiten. Die Beschäftigten kümmerten sich dann in der Produktion um die Erweiterung der regionalen Premium Eigenmarken. Sie sind dafür zuständig, Lebensmittel und Geschenkartikel abzufüllen, zu mischen und zu etikettieren, heißt es weiter.


"Wir freuen uns, dass Christian Schulte sich entschlossen hat, sein Unternehmen um eine Inklusionsabteilung zu erweitern und damit mehreren Menschen mit Behinderung die Chance gibt, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen", so Ralph Peya vom LWL-Inklusionsamt Arbeit.

Hintergrund:

Der Hofladen Sauerland aus Arnsberg wurde 2015 gegründet und vertreibt mittlerweile über 2.000 Bio-Produkte und Geschenkartikel online und in vier Ladenlokalen. 30 Personen sind beim Hofladen beschäftigt.

Mit der Hofladen Vertriebs GmbH gibt es inzwischen über 170 Inklusionsunternehmen oder -abteilungen in Firmen aus Industrie, Handel und Gewerbe in Westfalen-Lippe, in denen knapp 2.200 Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten, so der LWL.

Die Betriebe, die mit einem Anteil zwischen 30 und 50 % Mitarbeitende mit Handicaps beschäftigen, sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständig. Sie müssen sich wie jedes andere Unternehmen am freien Markt behaupten.

Der LWL unterstützt diese Betriebe mit einer betriebswirtschaftlichen Gründungsberatung durch die Handwerkskammer Münster sowie mit Lohnkostenzuschüssen aus Mitteln aus der Ausgleichsausgabe, die Unternehmen leisten müssen, die nicht mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Mitarbeiter:innen mit Behinderung besetzen.

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