Höhere Kosten für Sozialhilfe im Sauerland

Im Hochsauerlandkreis sind im vergangenen Jahr rund 37,6 Mio Euro für Sozialhilfe ausgegeben worden

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Die Leistungen für Sozialhilfe sind im Hochsauerlandkreis im vergangenen Jahr gestiegen. 37, 6 Millionen Euro sind im Kreis dafür ausgeben worden, zeigt die neue Landesstatistik.

Das sind fast 8,7 Prozent mehr, als im Jahr zuvor. NRW-weit sind die Sozialhilfeausgaben nur um 7,7 Prozent gestiegen. Der größte Posten waren im Hochsauerlandkreis die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit 21,8 Mio Euro. Mehr als verdoppelt haben sich die Ausgaben für Hilfen zur Gesundheit(1,26 Mio). Auch Hilfe zur Pflege wurde im vergangenen Jahr häufiger in Anspruch genommen(11,35 Mio).


Zahlen aus NRW:

Die Nettoausgaben für Leistungen der Sozialhilfe gemäß dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) lagen im Jahr 2021 bei rund 3,9 Milliarden Euro und waren damit um 7,7 Prozent höher als im Vorjahr. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren dabei die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII mit 2,1 Milliarden Euro der größte Posten; das waren 7,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Diese Ausgaben wurden vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert. Der zweitgrößte Ausgabeposten war die Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII, für die im Jahr 2021 netto nahezu 1,2 Milliarden Euro (+14,1 Prozent gegenüber 2020) aufgewendet wurde. Für die Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) lagen die Nettoausgaben im Jahr 2021 mit rund 299 Millionen Euro in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Ein weiterer Ausgabeposten war die Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel SGB XII) mit rund 191 Millionen Euro (−6,6 Prozent). Der überwiegende Teil (87,9 Prozent) dieser Ausgaben entfiel mit rund 168 Millionen Euro (−4,7 Prozent ggü. 2020) auf die Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme von Krankenbehandlungen. Die übrigen 12,1 Prozent wurden für unmittelbar vom Sozialamt erbrachte

Hilfen zur Gesundheit aufgewendet.

Quelle IT NRW

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