Hochsauerlandkreis genehmigt neue Windkraftanlagen

In Marsberg-Meerhof und Brilon-Alme hat der Hochsauerlandkreis neue Windräder genehmigt. Aktuell liegen die Genehmigungsbescheide aus.

Im östlichen Hochsauerlandkreis entstehen neue Windräder. Der Kreis hat den Bau von zwei Windrädern in Brilon-Alme und Marsberg-Meerhof zugestimmt. Aktuell können die Unterlagen in den Stadverwaltungen eingesehen werden. In Marsberg-Meerhof werden aktuell alte Windkraftanlagen abgebaut und durch neue, leistungsstärkere ersetzt. In Olsberg hat jetzt der Bauausschuss den Plänen für ein Windrad bei Antfeld auf Bestwiger Gemeindegebiet sein Einvernehmen erteilt. Nächster Schritt im Genehmigungsverfahren könnte ein vom Hochsauerlandkreis durchgeführter öffentlicher Erörterungstermin sein. Möglicher Termin ist der 31.Mai, hieß es von der Stadt Olsberg. Im Hochsauerlandkreis gibt es aktuell 268 Windkraftanlagen.

Bauausschuss Olsberg stimmt Windrad auf Bestwiger Gemeindegebiet zu

In Olsberg hat jetzt der Bauausschuss den Plänen für ein Windrad bei Antfeld auf Bestwiger Gemeindegebiet sein sogenanntes "bauplanungsrechtliches Einvernehmen" erteilt, so ein Stadtsprecher.

Nördlich von Olsberg-Antfeld möchte ein Unternehmen ein 246 Meter hohes Windrad errichten. Obwohl das Genehmigungsverfahren beim HSK läuft, muss die Stadt Olsberg daran beteiligt werden. Die Stadtverwaltung hatte vorgeschlagen, das Einvernehmen zu erteilen, da es keine sachlichen Gründe gibt, die gegen dieses Projekt sprechen. Die endgültige Entscheidung über die Genehmigung liegt beim Hochsauerlandkreis.

Gebaut werden soll das Windrad mit einer Nennleistung von 5.560 kW nördlich der Autobahnabfahrt Olsberg. Gemeinsam mit den Antragsunterlagen wurden beim HSK auch mehrere Gutachten eingereicht. Eines davon beschäftigt sich mit den Schallimmissionen. Ergebnis: Selbst bei einem uneingeschränkten Tages- und Nachtbetrieb werden laut Prognose die Richtwerte am Messpunkt Zum Schieferberg und auch an allen anderen Immissionspunkten eingehalten. Etwas anders verhält es sich dagegen beim Schattenwurf durch die Rotoren. Insbesondere in den Bereichen Zum Schieferberg und Am Ochsenberg werden die Orientierungswerte überschritten. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Genehmigung trotzdem erteilt werden kann - Voraussetzung dafür seien entsprechende Auflagen für den Betrieb der Anlage.

Weitere Meldungen

skyline