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Münchner Oktoberfest
© Felix Hörhager/dpa
Vor Gericht ging es um die Frage, wie auf dem Oktoberfest die Festzelte an Betreiber vergeben werden. (Archivbild)
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Gerichtsbeschluss: Vergabe der Wiesn-Zelte war rechtmäßig

Darf bei der Vergabe der lukrativen Groß-Zelte alles so weiterlaufen wie gehabt? Oder müssen sie europaweit ausgeschrieben werden? Das Gericht hat seine mit Spannung erwartete Entscheidung verkündet.

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Oktoberfest-Zoff

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München (dpa) - Die Vergabe zweier Wiesn-Zelte auf dem zurückliegenden Oktoberfest ist dem Bayerischen Obersten Landesgericht zufolge rechtmäßig gewesen. Ein nicht zum Zuge gekommener Wirt hatte mit der Überprüfung erreichen wollen, dass die großen Festzelte entgegen der bisherigen Praxis europaweit ausgeschrieben werden müssen.

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© dpa-infocom, dpa:261016-930-848089/1
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