
Wird die A445 zwischen Werl und Hamm ausgebaut? Darum gibt es seit vielen Jahren Diskussion. Aktuell ist das Thema ein Fall für das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das acht Kilometer lange neue Stück soll die Autobahn 2 (Oberhausen-Hannover) im Norden mit der A44 (Dortmund-Kassel) im Süden verbinden und die vielbefahrene Bundesstraße 63 entlasten.
Umfangreiches Verfahren
Auch viele Autofahrer aus dem Sauerland nutzen die Strecke, wenn sie in Richtung Norden, zum Beispiel ins Ruhrgebiet oder nach Westfalen unterwegs sind. Heute (7. Oktober) will das Gericht eine Entscheidung im dem Verfahren verkünden. Der Vorsitzende des 9. Senats des Gerichts, Christoph Külpmann, hatte zum Prozessauftakt von einem äußerst umfangreiches Verfahren gesprochen
Lückenschluss soll Bundesstraße entlasten
Die Planungen sehen vor, die neue Strecke mit zwei Spuren pro Fahrtrichtung zu bauen. Bis zu 40.000 Fahrzeuge sollen künftig täglich über den Abschnitt rollen, knapp ein Fünftel davon Schwerlastverkehr. Die A445 soll dabei im südlichen Teil zunächst östlich der B63 verlaufen, diese dann bei Hilbeck kreuzen und schließlich bei Hamm-Rhynern an die A2 andocken. Autofahrer und Speditionen könnten laut den Planern eine Abkürzung von knapp 30 Kilometern nutzen, da sie den weiten Weg über das Kamener Kreuz vermeiden.
Kläger befürchten Lärm und Klimaschutzverstöße
Seit dem 23. September läuft am Bundesveraltungsgericht eine mündliche Verhandlung. Ein Anwohner sowie die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW sind juristisch gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg zum Ausbau der A445 vorgegangen. Die Kläger versuchen, den Neubau zu stoppen, da sie Verstöße gegen den Umwelt-, Lärm- und Klimaschutz befürchten. Laut der örtlichen Bürgerinitiative würde die Trasse ein Naherholungsgebiet und ein Vogelschutzgebiet zerschneiden sowie besonders wertvolle Ackerböden versiegeln. Im Fall des Anwohners geht es auch noch um Fragen der Enteignung. Ihm gehören in dem Gebiet etwa 50 Hektar Land, die er verpachtet hat.
Wasserrechtliche Aspekte im Fokus
Der jetzt angegriffene Planfeststellungsbeschluss stammt aus dem Jahr 2020 und wurde im Dezember 2024 vor allem um wasserrechtliche Aspekte ergänzt. Auch der Senat rückte diesen Bereich während der Verhandlungen in den Vordergrund. Dabei geht es um das Grundwasser und die Folgen für fünf kleinere Bäche. Besonders im Fokus war der etwa elf Kilometer lange Bewerbach, der zur Stadt Hamm gehört. Dieser soll auf einer Länge von 75 Meter durch Rohre verlegt werden, weil ihn die geplante Autobahn kreuzt. Während die Autobahn GmbH den Eingriff und die Folgen als geringfügig bewertet, ist die Klägerseite der Ansicht, dass es Jahre dauernd werde, ehe sich der Bach wieder im Ursprungszustand zeige.