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Gemeinsame Presseerklärung Nr. 3 der Staatsanwaltschaft Arnsberg und der Polizei Dortmund zum Schusswaffengebrauch in
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Gemeinsame Presseerklärung Nr. 3 der Staatsanwaltschaft Arnsberg und der Polizei Dortmund zum Schusswaffengebrauch in

Arnsberg (ots) -

Veröffentlicht: Mittwoch, 18.02.2026 07:08

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Wie bereits berichtet kam es am 11.10.2025, gegen 11:30 Uhr zu einer Schussabgabe durch Polizeibeamte gegen einen 40-jährigen deutschen Staatsangehörigen albanischer Abstammung, nachdem dieser zuvor mit einer Eisenstange erhebliche Schäden an Gebäuden und drei Einsatzfahrzeugen der Polizei verursacht und die Einsatzkräfte massiv bedroht hatte. Der 40-Jährige wurde durch einen Schuss in das Bein handlungsunfähig gemacht. Lebensgefahr bestand nicht. Nach vorübergehender stationärer Behandlung seiner Verletzung in einem örtlichen Krankenhaus ordnete das Amtsgericht Arnsberg auf Antrag der Staatsanwaltschaft seine vorläufige Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie an.

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Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65847/6155146

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Unmittelbar nach dem Einsatz nahm die Polizei Dortmund unter Federführung der Staatsanwaltschaft in Arnsberg die Ermittlungen zu dem Sachverhalt auf. Aufgrund der erlittenen Verletzungen durch den Gebrauch der Dienstwaffe wurde ein Ermittlungsverfahren gegen drei eingesetzte Polizeibeamte/-innen wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt eingeleitet.

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Dieses Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamt/-innen ist durch die Staatsanwaltschaft nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, weil der Einsatz der Schusswaffe in diesem Fall aufgrund der Beachtung aller rechtlichen Vorschriften rechtmäßig war.

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Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hatten die Einsatzkräfte den 40-Jährigen mehrfach aufgefordert, die Eisenstange fallenzulassen. Diesen Aufforderungen kam er nicht nach. Die von ihm ausgehenden Bedrohungen gegen die Polizeibeamtinnen und -beamten dauerten weiter an und intensivierten sich. Die Polizeibeamt/-Innen drohten erneut den Einsatz der Schusswaffe an und gaben im weiteren Verlauf mehrere Warnschüsse ab. Da der 40-Jährige auch darauf nicht reagierte, wurde die Schusswaffe zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben der Einsatzkräfte der Polizei eingesetzt.

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Auch gegen den 40-jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Sachbeschädigung und Bedrohung eingeleitet. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens liegt die Pressehoheit dafür nun beim Landgericht Arnsberg.

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Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

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