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Gegen Lärm und Vandalismus auf Marsberger Schulhöfen
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Gegen Lärm und Vandalismus auf Marsberger Schulhöfen

Marsberg hat eine Schulhöfesatzung erarbeitet. Damit will die Stadt gegen Lärm und Vandalismus vorgehen

Veröffentlicht: Donnerstag, 27.11.2025 07:12

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Die Stadt Marsberg hat eine neue Schulhöfesatzung erarbeitet. Ziel ist es, die Nutzung von Schulhöfen und Sportanlagen außerhalb der Schulzeit klar zu regeln. Hintergrund sind zunehmende Probleme mit Lärm, Vandalismus und Sachbeschädigungen. Heute befasst sich der Haupt- und Finanzausschuss mit der Satzung. Wenn der Rat in der kommenden Woche zustimmt, haben Polizei und Ordnungsamt eine rechtliche Grundlage, um durchgreifen zu können.

Verstöße gegen die Satzung können mit Bußgeldern geahndet werden. Ausnahmen sind möglich, wenn die Stadt oder die Schulleitung zustimmen. Ziel der neuen Regeln ist es, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und die Schulhöfe für alle nutzbar zu machen.

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Zu diesen Zeiten dürfen die Marsberger Schulhöfe genutzt werden:

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Die Marsberger Stadtverwaltung hat keine individuellen Nutzungszeiten für jede einzelne Schule festgelegt. Vielmehr wurden jeweils einheitliche Zeiten im Bereich der Grundschulen und im Bereich der weiterführenden Schulen bestimmt, heißt es in der Verwaltungsvorlage. In Anlehnung an die Regelung für Spielplätze in der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Marsberg“ ist der Aufenthalt auf Schulhöfen grundsätzlich tagsüber nur bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens jedoch bis 20 Uhr gestattet.

Weiterführende Schulen

Die Nutzungszeiten der Schulhöfe der weiterführenden Schulen orientieren sich an den Nebenbestimmungen des Hochsauerlandkreises (Untere Bauaufsichtsbehörde) zur Baugenehmigung des Neubaus des Kleinspielfelds auf dem Gelände des Carolus-MagnusGymnasiums. Demnach wird einer außerschulischen Nutzung der Sportanlage werktags in der Zeit von 16 bis 20 Uhr sowie sonntags in der Zeit von 9 bis 20 Uhr für bis zu maximal 4 Stunden zugestimmt. Um die in der „„Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Marsberg“ vorgesehene Mittagsruhe in der Zeit von 13 bis 15 Uhr ebenfalls mit abzubilden, hat sich die Verwaltung für eine Ermöglichung der Nutzung an Sonntagen in der Zeit von 10 bis 12 Uhr sowie in der Zeit von 15 bis 17 Uhr entschieden. 

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