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Grund dafür sind klinische Untersuchungen des Kreises, wonach sich die Geflügelpest nicht weiter ausgebreitet hat. Der Bereich bleibt aber Beobachtungsgebiet, somit gelten auch die entsprechenden Bestimmungen für Beobachtungsgebiete, so der Kreis. In einer Putenhaltung in Eslohe-Cobbenrode hatte es Mitte März einen Ausbruch der Krankheit gegeben. Im ganzen HSK gilt weiterhin die Stallpflicht, weil sich die Geflügelpest auch in den Nachbarbezirken ausbreitet. Auch Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen sind weiterhin untersagt, so der Hochsauerlandkreis.
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