Geflügelpest im HSK: Beobachtungsgebiete aufgehoben

Es gilt nach wie vor die Stallpflicht für Geflügel

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Das Geflügelpest-Beobachtungsgebiet in Eslohe, Schmallenberg, Sundern und Meschede wurde vom Kreis aufgehoben. Das wurde heute vom Kreis mitgeteilt.

Es herrscht aber weiterhin Stallpflicht für Geflügel im HSK. Mit der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 19. April 2021 hat das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises das Beobachtungsgebiet in der Gemeinde Eslohe und den Städten Schmallenberg, Sundern und Meschede aufgehoben, so der Hochsauerlandkreis. Die Allgemeinverfügung trete heute in Kraft.

Die Aufhebung des Beobachtungsgebietes habe keinerlei Auswirkungen auf die Stallpflicht. Denn weiterhin gelte die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel und des Verbots der Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelausstellungen sowie ähnlicher Veranstaltungen für Geflügel im Hochsauerlandkreis vom 26. März 2021.

Ursache des Beobachtungsgebietes bzw. ehemaligen Sperrbezirkes war der Ausbruch der Geflügelpest in einer Putenhaltung in Eslohe-Cobbenrode.

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