Geflügelpest: Arnsberg und Sundern kein Beobachtungsgebiet mehr

Stallpflicht für Geflügel gilt weiter

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Arnsberg und Sundern sind kein Beobachtungsgebiet für Vogelgrippe mehr. Es gilt dort laut Kreisverwaltung weiter die Stallpflicht für Geflügel.

Mit der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 08. Mai hat das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises das Beobachtungsgebiet in Arnsberg und Sundern aufgehoben, so die Kreispressestelle. Die Allgemeinverfügung ist am 09. Mai in Kraft getreten.

Stallpflicht gilt weiter

Das Veterinäramt weist daraufhin, dass die Aufhebung des Beobachtungsgebietes keinerlei Auswirkungen auf die Anordnung der Aufstallung von Geflügel hat. Neben der Stallpflicht für Geflügel gilt das Verbot der Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelausstellungen und ähnlicher Veranstaltungen für Geflügel im Hochsauerlandkreis. Ursache des Beobachtungsgebietes war der Ausbruch der Geflügelpest im Stadtgebiet Menden im Märkischen Kreis.

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