Geflügel-Stallpflicht im HSK aufgehoben

Sauerländer Geflügelhalter dürfen die Vögel jetzt wieder nach draußen lassen.

Huhn
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Das NRW-Landwirtschaftsministerium hat die Stallpflicht für Geflügel bei uns aufgehoben, weil es mehr als einen Monat lang keinen Geflügelpestausbruch in NRW mehr gab. Trotzdem müssen Halter noch einige Regeln beachten: So dürfen Futter- und Tränkestellen zum Beispiel nicht für Wildvögel zugänglich sein. Futter muss außerdem unzugänglich gelagert werden. Die gehaltenen Vögel dürfen zudem nicht mit Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist, getränkt werden.

Geringeres Risiko im Sauerland

Grund ist, dass es seit Mitte April keinen neuen Geflügelpest-Ausbruch bei gehaltenen Vögeln in NRW mehr gab. Weil es außerdem wärmer wird und sich viele Wildvögel in Brutgebiete zurückziehen, ist das Geflügelpestrisiko jetzt geringer eingestuft worden.

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