
Der Hochsauerlandkreis erinnert daran, dass alte Führerscheine umgetauscht werden müssen. Bis spätestens 2033 sollen in der gesamten EU einheitliche und fälschungssichere Führerscheine genutzt werden. Das schreibt eine EU-Richtlinie vor. Deshalb müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden – ganz gleich, ob alter Papierführerschein oder eine ältere Kartenvariante gegen den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Der alte Kartenführerschein hat auf der Vorderseite kein Ablaufdatum unter 4b.
Austausch verläuft schrittweise
Der Austausch erfolgt schrittweise, so der Kreis. Aktuell betrifft dies alle Personen, deren Führerschein in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurde. Sie haben noch bis zum 19. Januar Zeit für den Umtausch. Danach verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit; bei einer Verkehrskontrolle kann ein Verwarngeld verhängt werden.
Sonderregelung: Wer vor 1953 geboren ist und noch einen Papierführerschein besitzt, ist im Januar vom Pflichtumtausch ausgenommen. Für diese Personengruppe gilt die verlängerte Frist bis zum 19. Januar 2033.
Für den Umtausch werden folgende Unterlagen benötigt: ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), ein biometrisches Passfoto in Papierform, der aktuelle Führerschein.
Der Führerschein kann nur mit vorher vereinbartem Termin umgetauscht werden. Termine können hier gebucht werden. Erfahrungsgemäß wird es zum Ende der Umtauschfrist oft voll, so der Kreis.