Frist für Grundsteuererklärung läuft ab

Im HSK liegt der Rücklauf bei den Grundsteuererklärungen knapp unter dem NRW-Durchschnitt. 90 Prozent der Erklärungen sind digital eingegangen

Für Hausbesitzer und Landwirte tickt die Uhr. Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung endet in NRW heute. Bei uns im HSK gibt es drei Finanzämter, die für die Grundsteuererklärung zuständig sind. Hintergrund ist die Grundsteuerreform, die dazu führt dass Grundstücke neu bewertet werden müssen. De Rücklauf lief bisher schleppend, so die heimischen Finanzämter. Rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der LandwirtscAllerdings gab es am vergangenen Wochenende einen leichten Schub und die Rücklaufzahlen stiegen von 55 % au rund 60 Prozent. Den größten Rücklauf hatte Arnsberg:.


Eingegangene Erklärungen Stand 30.01.23


Finanzamt Arnsberg


26.200 (55 %)


Finanzamt Brilon


30.100 (58 %)


Finanzamt Meschede


20.700 (59 %)


Davon wurden rund 90 % digital abgegeben.

Rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen müssen aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Bisher sind rund 4,3 Millionen Erklärungen(64 %) in den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen, so die Pressestelle der Oberfinanzdirektion NRW.


Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen unterstützen die Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Dafür haben alle Finanzämter Telefonhotlines eingerichtet. Die Hotlines der angefragten Finanzämter sind montags bis freitags von 9 Uhr bis 18 Uhr unter folgenden Rufnummern erreichbar.


  • Arnsberg: 02931 875-1959


  • Brilon: 02961 788-1959


  • Meschede: 0291 950-1959


Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung unter www.grundsteuer.nrw.de ist rund um die Uhr erreichbar. Die Plattform bietet Klick-für-Klick-Anleitungen und Erklär-Videos, die Schritt für Schritt durch die Eingabefelder in ELSTER führen. Außerdem gibt es Check-Listen, die eine Übersicht der benötigten Daten liefern und Hinweise geben, wo diese zu finden sind. Ein umfangreiches FAQ beantwortet die häufigsten Fragen an der Hotline.


Die digitale Abgabe der Grundsteuererklärung ist über das Online-Finanzamt ELSTER (www.elster.de) möglich. Ein Tipp: Wer noch kein eigenes Benutzerkonto bei ELSTER hat, kann die Erklärung auch über den ELSTER-Zugang von nahen Angehörigen abgeben. Besitzen beispielsweise die Kinder ein Benutzerkonto, können die Eltern dieses nutzen.

Die Abgabe mit ELSTER biete viele Vorteile: Die Erklärung kann sicher, kostenlos und ganz ohne Papier beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden, so die Finanzämter. Außerdem überprüfe ELSTER vor Versand ans Finanzamt die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität.


Der von den Finanzämtern neu berechnete Grundsteuerwert sowie der Grundsteuermessbetrag haben noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.


Wenn der Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht mitgeteilt werden, wird an die Abgabe der Erklärung erinnert bzw. gemahnt. Ist dies erfolglos, hat die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.



Wertbasiertes Grundsteuermodell in NRW

Für die Berechnung der neuen Grundsteuer kann jedes Bundesland sein eigenes Modell anwenden oder das Bundesmodell heranziehen. Die NRW-Landesregierung folgt dabei dem wertbasierten Bundesmodell. Die Finanzämter ermitteln anhand der aktuellen Miet- und Bodenpreise einen typisierten Verkehrswert. Die Höhe der Grundsteuer orientiert sich dabei am Wert einer Immobilie beziehungsweise eines Grundstücks. Das bedeutet, wer ein Haus in einer begehrten Lage hat, muss dafür mehr Steuern zahlen als für ein Gebäude gleicher Größe in einer weniger gefragten Umgebung.


Hebesätze werden ab 2024 neu festgesetzt

Der von den Finanzämtern neu berechnete Grundsteuerwert sowie der Grundsteuermessbetrag haben noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.


Wenn der Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht mitgeteilt werden, wird an die Abgabe der Erklärung erinnert bzw. gemahnt. Ist dies erfolglos, hat die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.

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