Freiwillige Arbeitslosenverischerung für Selbstständige: Regeln gelockert

Selbstständige und Freiberufler können in der Corona-Krise auf die Hilfe der Arbeitsagentur hoffen. Diese lockert nämlich die Regelungen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Änderungen gibt es beim Arbeitslosengeldbezug und bei den Beitragszahlungen.

Wenn Selbstständige durch die Corona-Krise die monatlichen Beiträge aktuell nicht leisten können, gewähren die Arbeitsagenturen einen Zahlungsaufschub bis Oktober 2020. Anschließend werden sie automatisch aufgefordert, die laufenden Zahlungen wiederaufzunehmen und ausstehende Beiträge nachzuzahlen. Neuerungen gibt es auch beim Arbeitslosengeld: Selbstständige und Freiberufler, die bereits innerhalb der letzten zwölf Monate Arbeitslosengeld bezogen und nun erneut beantragt haben, können sich trotzdem erneut freiwillig versichern. Bisher wurden sie automatisch aus der Versicherung ausgeschlossen, wenn sie zum zweiten Mal Arbeitslosengeld beantragt hatten. Diese Ausnahme gilt bis zum 30. September 2020.

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