
Sauerländer Sportvereine können noch bis Ende Mai Fördergelder beantragen. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt auch 2026 den Breiten- und Vereinssport. Neben Investitionen in Sportstätten können Vereine aktuell auch Zuschüsse für ihre Trainingsarbeit beantragen.
Förderung der Übungsarbeit – Frist endet am 31. Mai 2026
Mit insgesamt 7,56 Millionen Euro fördert das Land die Übungsarbeit in Sportvereinen. Ziel ist es, den Trainingsbetrieb im Breitensport zu stärken – insbesondere für Kinder und Jugendliche sowie die Nachwuchsförderung.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportvereine in NRW, die Mitglied in einem Fachverband sowie im Stadt- bzw. Kreissportbund sind und mit qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern arbeiten. Gefördert wird die regelmäßige, ganzjährige Trainingsarbeit in Sportgruppen.
Die Höhe der Förderung richtet sich unter anderem nach der Mitgliederzahl (insbesondere im Jugendbereich) und der Anzahl eingesetzter Übungsleitungen.
Die Antragstellung ist noch bis zum 31. Mai möglich.
Sportstättenförderung – Investitionen in moderne Anlagen
Parallel unterstützt das Land NRW mit dem Förderprogramm „Moderne Sportstätte“ die Sanierung, Modernisierung und den Ausbau von Sportanlagen. Ziel ist es, zeitgemäße und attraktive Rahmenbedingungen für den Sport vor Ort zu schaffen.
Gefördert werden beispielsweise:
- Sanierungen und Modernisierungen bestehender Sportanlagen
- Maßnahmen zur Barrierefreiheit
- Energetische Verbesserungen
- Ausstattung und funktionale Aufwertungen
Weitere Informationen hier. Mit den Programmen will das Land das Vereinsleben stärken und Bewegung und Gesundheit in den Kommunen fördern.