
Sauerländer Vereine oder Initiativen können sich im Bereich Kultur um Fördergeld bewerben. Das Land NRW unterstützt bis zu 1.000 Projekte im ländlichen Raum mit insgesamt 500.000 Euro
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft unterstützt dabei örtliche Verein beim Ausrichten eines Dorffestes oder eines Konzertes. Ab sofort können gemeinnützige Veranstalter im ländlichen Raum Anträge für eine Förderung über jeweils 500 Euro stellen.
Kulturangebote schaffen Lebensqualität
Kulturministerin Ina Brandes: „Ein attraktives Kulturangebot ist Lebensqualität – das gilt ganz besonders für den ländlichen Raum. Mit den Kultur-Schecks helfen wir unbürokratisch, schnell und effektiv den vielen Vereinen und Initiativen, die sich vor Ort für Kunst und Kultur engagieren. Die Resonanz auf die Ankündi
gung der Kultur-Schecks war überwältigend. Das zeigt uns, wie groß das Engagement für Kunst und Kultur im ländlichen Raum ist. Mein besonderer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksregierung Arnsberg, die die Administration der Kultur-Schecks übernommen haben und damit maßgeblich zum erfolgreichen Start des Programms beitragen.“
Kultur-Schecks
Das Förderprogramm richtet sich an Vereine, gemeinnützige Organisationen und Initiativen, die mit ihren Veranstaltungen Begegnungen schaffen und das kulturelle Leben vor Ort bereichern. Die Kultur-Schecks können für ein breites Spektrum kultureller Veranstaltungen eingesetzt werden – darunter Konzerte, Lesungen, Theater- und Tanzaufführungen, Filmvorführungen, Festivals oder mobile Kulturangebote. Die Förderung kann beispielsweise für Künstlerhonorare, Technik, Raummieten, Organisation oder Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden, heißt es. Der Antrag wird erst nach Durchführung der Veranstaltung gestellt. Die Antragstellung läuft digital. Gefördert werden öffentlich zugängliche Kulturveranstaltungen mit förderfähigen Ausgaben von mindestens 500 Euro. Anträge können ab sofort und für Veranstaltungen bis zum Jahresende über das Kultur.Web bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden.