
In Bestwig können die Besitzer denkmalgeschützer Gebäude finanzielle Unterstützung bei der Gemeinde beantragen. Das Land NRW fördert in der Gemeinde Bestwig private Maßnahmen der Denkmalpflege in diesem Jahr mit insgesamt 7.500 Euro Fördermitteln.
Geschützte Immobilien zu pflegen und zu erhalten erfordert viel Einsatz von den
privaten Eigentümerinnen und Eigentümern, heißt es aus dem Bestwiger Rathaus Dabei entstünden zum Teil auch erhebliche Kosten. Die Fördermittel sollen dazu diesen, diese Kosten etwas abzufedern.
Förder-Voraussetzungen
Das Gebäude muss als Denkmal in die Denkmalliste der Gemeinde Bestwig eingetragen sein; zudem muss eine denkmalpflegerische Erlaubnis erteilt worden sein. Diese kann zusammen mit dem Antrag auf Fördermittel auch jetzt noch angefordert werden, so die Gemeinde. Die geplante Maßnahme darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Förderanträge können im Bestwiger Rathaus bis spätestens 31. Mai gestellt werden. Abhängig von der Zahl der Förderanträge und den jeweiligen Antragssummen werde nach Fristende entschieden, wie hoch die Förderung im Einzelfall ausfällt.
Kleinere Maßnahmen einreichen
Gefördert werden kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung sowie der wissenschaftlichen Erforschung, der Erfassung oder Präsentation von Denkmälern im Sinne des Denkmalschutzes dienen, heißt es.
Förderanträge können auch für Aufwendungen von Privatpersonen, Heimat- und Geschichtsvereinen oder sonstigen Institutionen für die Organisation des „Tages des Offenen Denkmals“ gestellt werden, z.B. auch für Informationsmaterial. Nicht förderfähig sind dagegen Modernisierungsmaßnahmen wie z.B. die Erneuerung von Heizungs- und/oder Elektroanlagen.
Weitere Informationen über die Denkmalförderung gibt es bei Sandra Fischer telefonisch unter 02904/987-103 oder unter sandra.fischer@bestwig.de per E-Mail.