
Ein neuer Bebauungsplan mit dem Titel „Sondergebiet Wohnen und Ferienwohnen“ sieht vor, das Wohnangebot zu stärken und zugleich eine begrenzte touristische Nutzung zu ermöglichen. Kernstück des Plans ist eine sogenannte 50/50-Regelung: In jedem Gebäude im betroffenen Gebiet sollen mindestens die Hälfte der Flächen dauerhaftem Wohnen dienen. Bis zu 50 Prozent dürfen als Ferienwohnungen oder für andere touristische Zwecke genutzt werden. Die dauerhafte Nutzung bleibt flexibel, ob durch Eigennutzung, Vermietung oder andere Formen. Ziel ist es, den Charakter des Ortes als Wohnstandort zu erhalten und jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, in Brilon-Wald zu bleiben. Hintergrund ist, dass in den vergangenen Jahren viele junge Familien mangels Wohnraum weggezogen sind, so die SPD-Fraktion im Briloner Rat.
Offener Beteiligungsprozess
Ein Bereich zwischen dem Schlosshotel und dem Lindenhof, der bereits touristisch geprägt ist, bleibt von der Regelung ausgenommen. Dort soll weiterhin eine ausschließlich touristische Entwicklung möglich sein. Auch das Landhotel Menke ist von den neuen Vorgaben nicht betroffen. Der Bebauungsplan entstand in zwei Bürgerversammlungen. Dort wurde das Konzept mit den Bewohnern von Brilon-Wald erarbeitet. Nach Angaben der Initiatoren sprach sich eine große Mehrheit der anwesenden Bürger für die vorgeschlagene Regelung aus. Der Wunsch nach klaren Vorgaben für die Entwicklung des Ortes und nach Schutz des dauerhaften Wohnens wurde deutlich geäußert, so die SPD-Fraktion. Die CDU-Fraktion hat den Entwurf in Bauausschuss der Stadt abgelehnt.