
Am Freitag, den 17.07.2026, wurde die Polizei gegen 7 Uhr zu einem Gebäudekomplex an der Graf-Gottfried-Straße gerufen. Eine Zeugin hatte dort einen augenscheinlich stark geschwächten Hund entdeckt.
Der schwarze Rottweiler lag in einem Treppenabgang, der offenbar mit Stahlgittern und Draht zu einem provisorischen Hundezwinger umgebaut worden war. Der Bereich war mit Laub und Müll bedeckt. Neben älterem Hundefutter fanden die Beamten einen leeren Wassernapf. Der Hund reagierte zunächst nicht auf Rufe und bewegte sich nur gelegentlich. Aufgrund seines Zustands gingen die Einsatzkräfte von einer akuten Gefahr für das Tier aus.
In Abstimmung mit dem Ordnungsamt wurde ein Fachkundiger hinzugezogen. Dieser konnte dem Rottweiler eine Leine anlegen und ihn aus dem Treppenabgang führen. Das Tier wirkte verwahrlost und entkräftet und wurde in Obhut genommen. Bei einer ersten Überprüfung konnte kein Mikrochip festgestellt werden.
Die weiteren Ermittlungen führten zu einem 32-jährigen Arnsberg, der nach eigenen Angaben seit etwa zehn Tagen auf den Hund eines Bekannten aufgepasst hatte. Er gab an, das provisorische Gehege errichtet zu haben, damit der Hund nicht weglaufen könne. Der mutmaßliche Eigentümer lebe in den Niederlanden und sei über den Vorfall informiert worden.
Die Polizei fertigte eine Strafanzeige wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Die Ermittlungen zu den genauen Haltungsbedingungen und den Verantwortlichkeiten dauern an.
Die Polizei appelliert: Wer ein Tier hält oder vorübergehend betreut, trägt Verantwortung für dessen Wohlergehen. Tiere müssen ausreichend mit Wasser und Futter versorgt und artgerecht untergebracht werden. Wer ein Tier in einer hilflosen oder lebensbedrohlichen Lage entdeckt, sollte umgehend die Polizei, das zuständige Ordnungsamt oder die Feuerwehr verständigen.
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