
In Marsberg steht das neue Einzelhandels- und Zentrenkonzept heute auf der Tagesordnung des Bauausschusses. Es soll künftig als Grundlage für die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Stadtgebiet dienen. Darüber hinaus soll es auch bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen und der Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben berücksichtigt werden.
Überarbeitung wurde im März 2025 beschlossen
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist aus dem Jahr 2003 und wurde in den Jahren 2009 und 2014 aktualisiert. Vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen im Einzelhandel, veränderter rechtlicher und landesplanerischer Rahmenbedingungen sowie konkreter Ansiedlungsanfragen wurde beschlossen, es erneut zu ergänzen.
Im März 2025 wurde das Büro Junker + Kruse damit beauftragt. Es geht um die Überprüfung und Fortschreibung der zentralen Versorgungsbereiche, die Aktualisierung der Marsberger Sortimentsliste, die Definition von Zielen der Einzelhandelsentwicklung sowie die Konkretisierung von Ansiedlungsregeln zur Steuerung von Einzelhandelsvorhaben.
Im Ergebnis werden die bestehenden Strukturen im Wesentlichen bestätigt und in einzelnen Bereichen fortentwickelt.
Der zentrale Versorgungsbereich der Innenstadt wird bestätigt und soll um Flächen nördlich des ALDI im Bahnhofsumfeld erweitert werden. Für den Stadtteil Westheim wird die bisherige Einordnung als perspektivisches Nahversorgungszentrum nicht weiterverfolgt. Das Nahversorgungszentrum Bredelar wird aufgrund seiner aktuellen Versorgungsfunktion und Angebotsstruktur wieder als zentraler Versorgungsbereich in die Konzeption aufgenommen. Der Sonderstandort Meisenberg wird weiterentwickelt.
Mit dem vorliegenden Einzelhandels- und Zentrenkonzept bekomme die Stadt eine aktuelle und fachlich fundierte Grundlage für die zukünftige Steuerung der Einzelhandelsentwicklung, so die Vorlage. Das Konzept stelle ein städtebauliches Entwicklungskonzept dar und sei insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung sowie bei der Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben zu berücksichtigen.