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Zusammenhalt
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Ehrenamtskarte für engagierte Bestwiger

Mit der Ehrenamtskarte NRW würden viele engagierte Bestwiger von Vergünstigungen in ganz Nordrhein-Westfalen profitieren. Ob die Karte eingeführt werden kann, ist heute Thema im Bürgerausschuss der Gemeinde.

Veröffentlicht: Donnerstag, 07.05.2026 11:56

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Viele Angebote im sozialen, sportlichen und kulturellen Bereich wären ohne freiwillige Helfer auch in Bestwig nicht möglich. Mit der Ehrenamtskarte NRW soll dieses besondere Engagement jetzt zusätzlich gewürdigt werden. Wer die Ehrenamtskarte erhält, kann zahlreiche öffentliche und private Angebote in ganz NRW günstiger nutzen. Ob die Ehrenamtskarte auch in Bestwig eingeführt wird, entscheidet der Gemeinderat Mitte Juli.

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Welcher Bestwiger Ehrenämtler erfüllt diese Voraussetzungen?

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Das Land NRW hat einheitliche Kriterien für die Vergabe der Ehrenamtskarte festgelegt. Wer sich im Ehrenamt durchschnittlich mindestens vier Stunden pro Woche engagiert, kann die Voraussetzungen erfüllen. Möglich ist auch eine andere Verteilung, wenn insgesamt 200 Stunden pro Jahr zusammenkommen. Neu ist außerdem, dass Ehrenamtliche trotz einer Aufwandsentschädigung die Karte bekommen können. Voraussetzung ist, dass diese Zahlung die steuerlichen Freibeträge nicht übersteigt. Gemeint sind die Ehrenamtspauschale von 960 Euro im Jahr sowie die Übungsleiterpauschale von 3.300 Euro im Jahr. Auch Menschen, die sich außerhalb klassischer Vereinsstrukturen engagieren, sollen berücksichtigt werden. Das gilt zum Beispiel für freie Initiativen ohne festen Rechtsstatus. Wenn dort kein Vorstand eine Tätigkeit bestätigen kann, darf das auch durch andere Organisationen oder durch die Menschen erfolgen, die von diesem Einsatz profitieren. Sogar ehrenamtliche Administratorinnen  von Internetseiten oder Facebook-Gruppen können die Ehrenamtskarte erhalten, wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind und eine Bestätigung über die Tätigkeit vorliegt.

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Sonderregeln durch die Gemeinde

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Zusätzlich zu den landesweiten Vorgaben will die Gemeinde Bestwig eigene Regeln für die Vergabe festlegen. Geplant ist, dass ein vollständig ausgefüllter Antrag eingereicht werden muss. Dieser soll von einer vertretungsberechtigten Person eines Vereins oder einer Organisation unterschrieben werden. Bei Tätigkeiten außerhalb von Vereinen sollen auch die Engagierten selbst oder Personen aus ihrem Umfeld Vorschläge einreichen können. Vorgesehen ist außerdem, dass Antragsteller mindestens 16 Jahre alt sein müssen. Das Ehrenamt muss in der Gemeinde Bestwig ausgeübt werden und bereits seit mindestens zwei Jahren bestehen. Die Ehrenamtskarte soll dann jeweils für zwei Jahre ausgestellt werden. Voraussetzung für die Vergabe ist zudem eine glaubhafte Bestätigung, dass alle Kriterien erfüllt sind.

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