
Am Donnerstagmorgen haben mehrere Polizisten und IT-Spezialisten der Kreispolizeibehörde Hochsauerland die Räumlichkeiten des Bestwiger Rathauses durchsucht. Ziel der Durchsuchung war es, Daten und Unterlagen sicherzustellen. Dabei geht es um einen Unfall mit Todesfolge Ende letzten Jahres. Am 13. Dezember ist ein Sauerländer Ehepaar bei Dunkelheit in der Nähe der Kirchstraße in Nuttlar in Richtung des Weihnachtsmarktes unterwegs gewesen. Auf dem asphaltieren Weg, welcher parallel zu den Bahngleisen verläuft, war zum damaligen Zeitpunkt keine Absperrung vorhanden. Der asphaltierte Weg endete in einer mehrere Meter tiefen Böschung direkt an einem Bach. Vermutlich wegen der Dunkelheit stürzte das Ehepaar die Böschung hinunter. Die 67-jährige Frau hat den Sturz schwer verletzt überlebt. Der 77-jährige Ehemann ist seinen schweren Verletzungen rund zwei Wochen nach dem Unfall im Krankenhaus erlegen. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat deswegen Ermittlungen wegen des Verdachts einer fahrlässigen Tötung durch Unterlassen eingeleitet. Konkret soll geklärt werden, wer für die Absperrung im Bereich des Unglücksortes verantwortlich war und ob Sicherungspflichten verletzt wurden.
Umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen in Bestwig
Gegen 7 Uhr hat die Staatsanwaltschaft mehrere Räumlichkeiten im Rathaus durchsuchen lassen. Dabei wurde eine große Menge an Daten und Unterlagen sichergestellt, bestätigt Annika Berg von der Arnsberger Staatsanwaltschaft. Um die Arbeitsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten, wurden die Computer der Verwaltung nicht mitgenommen. Stattdessen wurden die Daten der Rechner gespiegelt, so die Staatsanwaltschaft. Nach etwas über zwei Stunden wurde die Durchsuchung dann erfolgreich abgeschlossen. Bis die Daten jedoch vollständig ausgewertet sind, kann es noch dauern. "Wir rechnen in zwei bis drei Monaten mit Ergebnissen", so Berg weiter. Bei der Durchsuchung haben sich alle Mitarbeiter der Gemeinde kooperativ gezeigt, heißt es.
Der Grund für die Durchsuchung sind fehlende Unterlagen, welche beim Anwalt der Gemeinde Bestwig seitens der Staatsanwaltschaft angefragt worden sind. Der Anwalt der Gemeinde teilte auf Nachfrage allerdings mit, dass die Verwaltung keine Unterlagen herausgeben werde, so Annika Berg von der Arnsberger Staatsanwaltschaft. Mit den angeforderten Unterlagen sollte erklärt werden, wer in der Gemeinde für die Sicherung des Weges und der Böschung zuständig war. Die strafrechtlichen Ermittlungen können sich nämlich nicht gegen die Gemeindeverwaltung an sich richten, so die Staatsanwaltschaft.