
Am gestrigen Mittag zwischen 12:15 und 12:30 Uhr meldete eine Anwohnerin des Kreuzkirchwegs in Arnsberg eine Drohne, die wenige Meter vor ihrem Balkon herflog. Die Frau gab darüber hinaus an, dass die Drohne anschließend über weitere Wohnhäuser flog und sich dort auch wenige Meter jeweils vor dem Balkon befand. Sie vermutet, dass mit dem Fluggerät Foto- oder Videoaufnahmen gefertigt wurden. Eine nähere Beschreibung der Drohne liegt derzeit nicht vor. Die Drohne sowie der verantwortliche Fernpilot konnten von der Polizei nicht mehr festgestellt werden. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen dauern an. Am vergangenen Montag kam es in Arnsberg ebenfalls zu einem Vorfall mit einer Drohne. Hierzu berichtete die Polizei folgendes: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65847/6314001 Ein Zusammenhang der Taten wird geprüft.
Die Polizei weist erneut darauf hin, dass auch beim Einsatz von Drohnen die Privatsphäre anderer Menschen respektiert werden muss. Insbesondere Aufnahmen von Personen, Balkonen, Gärten oder Bereichen, die normalerweise nicht öffentlich einsehbar sind, können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Drohnenpiloten sollten sich vor jedem Flug mit den geltenden Vorschriften und möglichen Flugbeschränkungen vertraut machen. Grundsätzlich gilt: Die Perspektive aus der Luft ist kein Freibrief für den Blick in die Privatsphäre. Wer eine verdächtige Drohne beobachtet, sollte nach Möglichkeit den Flug, das Aussehen der Drohne, die Flugrichtung sowie den möglichen Standort des Piloten dokumentieren. Dabei sollten Betroffene sich nicht selbst in Gefahr bringen und die Polizei verständigen. Hinweise nimmt die Polizeiwache Arnsberg unter der Telefonnummer 0291-9020-3211 entgegen.
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