
Am Montagnachmittag wurde der Polizei eine Drohne gemeldet, die über mehrere Wohnhäuser an der Von-Bernuth-Straße geflogen sein soll.
Eine Anwohnerin informierte um 14:27 Uhr die Polizeiwache Arnsberg. Nach ihren Angaben war die Drohne wenige Minuten zuvor über ein Mehrfamilienhaus sowie die angrenzenden Gebäude geflogen. Dabei soll sie sich unter anderem über Balkonen und Hauseingängen befunden haben. Die Zeugin vermutete, dass mit der Drohne Foto- oder Videoaufnahmen angefertigt wurden.
Nachdem die Anwohnerin die Drohne mit ihrem Mobiltelefon fotografiert hatte, flog diese nach ihren Angaben in Richtung Lüsenberg davon. Eine Person, die die Drohne gesteuert haben könnte, konnte sie im Umfeld nicht erkennen.
Die Drohne sowie der verantwortliche Fernpilot konnten von der Polizei nicht mehr festgestellt werden. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Die Polizei weist darauf hin, dass auch beim Einsatz von Drohnen die Privatsphäre anderer Menschen respektiert werden muss. Insbesondere Aufnahmen von Personen, Balkonen, Gärten oder Bereichen, die normalerweise nicht öffentlich einsehbar sind, können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Drohnenpiloten sollten sich vor jedem Flug mit den geltenden Vorschriften und möglichen Flugbeschränkungen vertraut machen. Grundsätzlich gilt: Die Perspektive aus der Luft ist kein Freibrief für den Blick in die Privatsphäre.
Wer eine verdächtige Drohne beobachtet, sollte nach Möglichkeit den Flug, das Aussehen der Drohne, die Flugrichtung sowie den möglichen Standort des Piloten dokumentieren. Dabei sollten Betroffene sich nicht selbst in Gefahr bringen und die Polizei verständigen.
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