Anzeige
Bundesweiter Kindersicherheitstag auch im HSK
© AOK/Colourbox/hfr
Teilen:

Bundesweiter Kindersicherheitstag auch im HSK

Laut Schätzung des Bundesgesundheitsministeriums müssen etwa 1,9 Millionen Kinder unter 15 pro Jahr nach einer Unfallverletzung ärztlich versorgt werden.

Veröffentlicht: Mittwoch, 10.06.2026 03:19

Anzeige

Die Bundesarbeitsgemeinschaft führt seit dem Jahr 2000 regelmäßig am 10. Juni den Kindersicherheitstag durch. Zu den typischen Unfällen gehören dabei neben Stürzen auch Verbrennungen und Verbrühungen, so die AOK NordWest. So wurden bei uns in Westfalen-Lippe im Jahr 2024 insgesamt 1.232 Kleinkinder im Alter bis zu zehn Jahren mit Verbrennungen und Verbrühungen ins Krankenhaus eingewiesen. Das geht aus aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor. Besonders betroffen sind dabei die Ein- bis Fünfjährigen. Auf diese Altersgruppe entfielen 71 Prozent der Krankenhauseinweisungen. „Eltern denken in erster Linie an Stürze oder Unfälle im Straßenverkehr, wenn es um die Sicherheit ihrer Kinder geht. Tatsächlich aber lauern viele Unfallgefahren für Kinder im häuslichen Umfeld“, warnt AOK-Serviceregionsleiter Dirk Schneider.  Wenn die Kaffeetasse auf dem Tisch steht, das Fleisch in der Pfanne auf dem Herd brutzelt oder die heiße Suppe im Teller duftet, sei die kindliche Neugier geweckt. Genauso verlockend seien brennende Kerzen, der Kamin, ein Bügeleisen oder heißes Wasser aus Wasserhähnen und Teekannen. 

Bei größeren Verbrennungen oder Verbrühungen sofort 112 wählen

Wenn Kinder sich verbrennen oder verbrühen, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und das Kind zu beruhigen. Zuerst sollte in Brand geratene Kleidung mit Wasser gelöscht oder die Flammen mit einer Decke erstickt werden. Bei Verbrühungen muss die mit heißer Flüssigkeit durchtränkte Kleidung rasch, aber vorsichtig ausgezogen werden. Kleinflächige Verbrennungen, zum Beispiel am Finger, werden am besten mit handwarmem Wasser (mindestens 15 Grad Celsius) für zehn bis 15 Minuten gekühlt. Bei großflächigen Verbrennungen gilt insbesondere für Neugeborene und Säuglinge, dass nicht gekühlt werden sollte, da dies zu einer gefährlichen Unterkühlung führen kann. Besser ist es, betroffene Körperteile mit einem keimfreien Verbandtuch abzudecken. „Bei größeren Verbrennungen sollten Eltern schnell den Notruf 112 wählen“, so Schneider. Brandsalben, Brandbinden oder Öl dürfen nicht auf die Wunde aufgetragen werden, weil sie die Hitze im Gewebe halten und so verhindern, dass die Haut mit Luft versorgt wird. Auch sogenannte Hausmittel wie Mehl, Puder oder Öl seien tabu.

Anzeige
Anzeige
Anzeige