Bürgermeister von Bestwig und Olsberg gegen zu viel Bürokratie bei Förderanträgen

Die Bürgermeister von Bestwig und Olsberg kritisieren den NRW-Stärkungspakt „Gemeinsam gegen Armut“. Die Förderrichtlinien seien zu unflexibel, nötige Hilfen könnten nicht unbürokratisch fließen.


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Die Ziele des Stärkungspaktes begrüßen die beiden Bürgermeister Wolfgang Fischer (Olsberg) und Ralf Péus ausdrücklich. Es sei richtig, Einrichtungen zu unterstützen, die Menschen in Notsituationen helfen. Allerdings dürfe es in Förderverfahren nicht zu viele Hürden geben. Dann bestehe die Gefahr, dass die Hilfe nicht ankomme, so Fischer.

Gleichzeitig weisen die beiden Bürgermeister darauf hin, dass Einrichtungen noch bis Ende Mai Geld aus dem Stärkungspakt beantragen können, Informationen dazu gibt es bei beiden Gemeinden, sowie auf der Internetseite des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Insgesamt stehen in Olsberg 49.800 Euro zur Verfügung, in Bestwig sind es 34.100 Euro.

Kommunen im HSK erhalten eine Million Euro

Insgesamt fließt rund eine Million Euro aus dem Stärkungspakt in den Hochsauerlandkreis. Das Geld geht an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wie zum Beispiel Tafeln, Kleiderkammern oder Beratungsstellen. Viele solcher Einrichtungen stehen vor Herausforderungen: Zum einen sind Kosten für Energiepreise oder Mieten deutlich angestiegen – und zum anderen werden solche Beratungs- und Hilfsangebote immer stärker nachgefragt. Denn neben direkter finanzieller Unterstützung spielen gerade die Beratungs- und Hilfsangebote für Menschen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten eine wichtige Rolle.

Um die Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt werden. So legt das Land NRW in seinen Förderrichtlinien fest, dass die Unterstützung vor allem für Mehrausgaben eingesetzt werden kann, die im Jahr 2023 anfallen – zum Beispiel für Energie-, Miet- oder Personalkosten. Erstattet werden kann dabei die Differenz der Ausgaben im Jahr 2023 zu den Ausgaben des Jahres 2022. Auch bei Mehrkosten für mögliche Ausweitungen von Beratungs- und Unterstützungsangeboten können die Fördermittel eingesetzt werden.

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