Brilon: Landgericht Arnsberg probt für Ernstfall
Veröffentlicht: Mittwoch, 09.07.2025 06:16
Wie bleibt die Justiz handlungsfähig, wenn der Strom ausfällt? Um diese Frage zu beantworten, testet das Landgericht Arnsberg heute seine Handlungsfähigkeit bei einem flächendeckenden Stromausfall am Briloner Amtsgericht.

Die großangelegte Übung ist Teil des sogenannten „47er-Modell“. Ziel ist es, die Arbeits- und Entscheidungsfähigkeit von Justiz und Kreispolizeibehörden auch in einem Ausnahmezustand sicherzustellen. Im Rahmen der Übung wird ein langfristiger, großflächiger Stromausfall simuliert. Der Präsident des Landgerichts, Peter Clemen, wird dabei den Eintritt eines Krisenfalls feststellen. Anschließend werden die Abläufe und Kommunikationswege zwischen Landgericht, Amtsgerichten, Staatsanwaltschaft und Kreispolizeibehörden getestet. Konkret geht es darum, wie in einem solchen Szenario – exemplarisch im Amtsgerichtsbezirk Brilon – ein Haftbefehl erlassen werden kann. Mit dieser Übung will das Landgericht Arnsberg sicherstellen, dass die Justiz auch in Krisensituationen handlungsfähig bleibt.
Krisenvorbereitung seit 2023
Bereits seit 2023 hat das Landgericht Arnsberg einen dezentralen Krisen-Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser stellt sicher, dass unaufschiebbare Amtshandlungen auch im Krisenfall durchgeführt werden können. Dafür wurden drei zentrale Standorte definiert:
- Polizeiwache Brilon (Bezirk „HSK/Ost“: Amtsgerichte Brilon, Marsberg, Medebach)
- Polizeiwache Arnsberg-Hüsten (Bezirk „HSK/Süd“: Amtsgerichte Arnsberg, Menden, Meschede, Schmallenberg)
- Polizeiwache Soest (Bezirk „Soest/Nord“: Amtsgerichte Soest, Warstein, Werl)
Bei der Übung werden auch Dr. Daniela Brückner, Staatssekretärin im Justizministerium NRW und Dr. Daniela Lesmeister, Staatssekretärin im Innenministerium NRW dabei sein.
Fazit fällt positiv aus
Die großangelegte Übung von Polizei, Staatsanwaltschaft, Landgericht und Amtsgericht sei in weiten Teilen erfolgreich verlaufen, so die Staatsanwaltschaft Arnsberg. "Wir sind mit der Übung rundum zufrieden", so Alexander Brüggemeier von der Staatsanwaltschaft. Die Kommunikation sei weitestgehend erfolgreich verlaufen. Diese lief per Satellitentelefon. Bei der Übung konnte gegen den Tatverdächtigen ein Haftbefehl vollstreckt werden. Der Angeklagte konnte erfolgreich in U-Haft gesteckt werden, heißt es. Eine weitere Übung dieser Art sei in nächster Zeit aber nicht geplant, so die Staatsanwaltschaft.