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Brilon: 33 Neue Wohnungen am Ledriker Tor geplant

In der Briloner Innenstadt will ein Investor 33 neue Wohnungen bauen. Die Pläne liegen ab sofort öffentlich aus, Interessierte können ihre Meinung dazu abgeben.

Veröffentlicht: Sonntag, 26.07.2026 05:00

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Für ein Wohnprojekt mit 33 neuen Wohneinheiten in der Briloner Innenstadt hat die Stadt jetzt der Entwurf zum Bebauungsplan „Ledriker Tor“ veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen online einsehen und Stellungnahmen abgeben.

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Auch neue Parkplätze für Mieter

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Geplant ist ein Gebäude mit insgesamt 33 Wohneinheiten und einer gemischten Mieterstruktur. Nach Angaben der Stadt soll damit das Wohnangebot in der Briloner Kernstadt verbessert werden. Zusätzlich sind 34 Stellplätze vorgesehen, darunter eine Tiefgarage und überdachte Stellplätze.

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Beschleunigtes Verfahren

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Das Plangebiet liegt zwischen Derkere Mauer, Strackestraße und Kirchenstraße. Für das Areal gibt es bislang noch keinen Bebauungsplan. Weil das Gebiet im dicht bebauten Siedlungszusammenhang liegt und neuer Wohnraum durch Nachverdichtung geschaffen werden soll, wird das Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach Paragraf 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

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Stellungnahmen bis Ende August

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Die Planunterlagen werden noch bis einschließlich 24. August 2026 im Internet veröffentlicht. Sie sind über das Internetportal der Planungsabteilung der Stadt Brilon unter dem Bereich „Aktuelle Bürgerbeteiligungen“ abrufbar. Zusätzlich liegen die Unterlagen im Nebengebäude des Rathauses an der Strackestraße 2 im ersten Obergeschoss, Fachbereich Bauwesen, Abteilung Stadtplanung, öffentlich aus.

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Wie ihr eure Meinung äußern könnt

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Stellungnahmen zum Planwerk sollen laut Stadt Brilon möglichst elektronisch eingereicht werden. Das ist über ein Online-Formular, per E-Mail an planung@brilon.de oder per Fax möglich. Bei Bedarf können Anmerkungen auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Dafür empfiehlt die Stadt vorab eine Terminvereinbarung.

Wichtig ist: Alle Eingaben müssen Namen und Adresse der einwendenden Person eindeutig erkennen lassen. Eine rein mündliche Mitteilung, etwa am Telefon, reicht nicht aus.

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