BGH-Urteil zu Parken am 18.12.

Unbezahlte Knöllchen für Falschparken am Karolinenhospital in Hüsten: Urteil des BGH am 18.Dezember

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Am 18. Dezember wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe seine Entscheidung zum falschen Parken am Karolinenhospital in Hüsten bekannt geben.

Der private Parkplatz-Betreiber hatte für dreimal Falschparken inklusive Mahngebühr über 200 Euro verlangt. Die Autofahrerin hatte sich geweigert die Knöllchen zu bezahlen, weil sie angeblich den Wagen nicht gefahren sei. Das Arnsberger Landgericht hatte die Klage des privaten Parkraum Sercice im Januar abgewiesen. Es sei nicht Sache der Fahrerin nachzuweisen, dass sie den Wagen gefahren habe, hieß es in der Begründung. Das hätte der Parkplatz Betreiber zum Beispiel durch eine Videoüberwachung dokumentieren können.

Beim Urteil des BGH geht es gründsätzlich darum, ob die privaten Betreiber von Parkplätzen ihre Gebühren eintreiben dürfen.

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