Besuchsverbot in Krankenhäusern

Ab sofort gilt im St. Franziskus-Hospital Winterberg und im St. Marien-Hospital Marsberg ein absolutes Besuchsverbot.

© Franziskus-Hospital

Das St. Franziskus-Hospital Winterberg und das St. Marienhospital Marsberg verhängen ab sofort ein komplettes Besuchsverbot. Damit wollen die Krankenhäuser die Patienten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer Corona-Infektion schützen. "Wir haben beschlossen, dass wir den Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit vom 15.03.2020 umgehend umsetzen und ab sofort ein komplettes Besuchsverbot verhängen", so Geschäftsführer des St. Franziskus-Hospitals Winterberg Andreas Pulver.


Eine Besuchserlaubnis könnte nur in begründeten Einzelfällen und nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt erteilt werden. Zugelassene Besucher würden dann mit Besucherkittel, OP-Mundschutz und Handschuhe ausgestattet werden, so das St. Franziskus-Hospital. Erst danach dürften die Besucher die Patienten maximal eine Stunde besuchen.


Auch in Marsberg beständen die Ausnahmen nur für Angehörige von Patienten in kritischem, lebensbedrohlichen Situationen. Angehörige, die ihre Patienten mit Wäsche oder Ähnlichem versorgen müssen, könnten sich über die Klingel am Haupteingang an die Informationszentrale wenden, so das St. Marien-Hospital.

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