Berufungsprozess gegen Mitarbeiterin des Kreisjugendamtes

Der Prozess hätte heute eingestellt werden können, so sahen es Richterin und Staatsanwalt am Landgericht Arnsberg. Es geht um die Frage, ob die angeklagte Mitarbeiterin des Kreisjugendamtes eine Mitschuld am Hungertod eines Kleinkindes trägt.

Landgericht Arnsberg (Fluransicht)
© Radio Sauerland

Der Prozess wegen des Hungertodes eines Winterberger Kleinkindes hätte heute wegen Geringfügigkeit der Schuld eingestellt werden können. Sowohl die Richterin als auch die Staatsanwaltschaft am Landgericht Arnsberg hatten sich dafür ausgesprochen. Die angeklagte Mitarbeiterin des Kreisjugendamtes wollte jedoch, dass der Prozess doch stattfindet. Sie muss sich in dem Berufungsprozess wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Die Kreismitarbeiterin möchte einen Freispruch erreichen. Die Angeklagte aus Schmallenberg war bereits vor 2 Jahren vom Medebacher Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu 6 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatten sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Die Angeklagte ist nach wie vor im Kreisjugendamt beschäftigt. Nach dem Vorfall hatte es dort eine komplette Neuorganisation gegeben.

Urteil könnte Signalwirkung haben

Der Prozess gegen die Mitarbeiterin des Kreisjugendamtes wird von vielen Jugendämtern im ganzen Land mit Spannung beobachtet. Es geht darum, ob die Angeklagte eine Mitschuld am Tod des verhungerten Zweijährigen trägt. Die Sozialarbeiterin war für ein Geschwisterkind des verhungerten Jungen zuständig. Für das Amtsgericht Medebach war sie im Prozess vor 2 Jahren ihrer Kontrollpflicht nicht hinreichend nachgekommen. Sie hätte sehen müssen, dass es dem kleinen Jungen schlecht ging, hieß es damals.

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