
In Brilon-Wald hat sich eine Mehrheit der Teilnehmer einer Bürgerbefragung für die Fortführung geplanter Bauleitplanverfahren zu Wohnen und Ferienwohnen ausgesprochen. Das Ergebnis der Abstimmung ist heute Thema im Bauausschuss der Stadt. Bis zum Fristende am 3. Juli 2026 hat die Stadt insgesamt 439 Anschreiben an die Bewohner von Brilon Wald verschickt. Das Ergebnis: 123 Ja-Stimmen, 91 Nein-Stimmen und 225 Rückmeldungen ohne gültige Stimmabgabe oder ganz ohne Antwort. Von den abgegebenen gültigen Stimmen sprachen sich damit 57,5 Prozent für die Fortführung der Bauleitplanverfahren aus. Der Rat der Stadt Brilon hatte bereits im März letzten Jahres beschlossen, die 120. Änderung des Flächennutzungsplans sowie den Bebauungsplan Brilon-Wald Nr. 4 „Sondergebiet Wohnen und Ferienwohnen“ parallel aufzustellen. Mit diesem Beschluss müssten mindestens 60 Prozent der Geschossfläche je Grundstück für normales Wohnen freigehalten werden. Rund 40 Prozent der Fläche könnten durch die neue Regelung dann für Ferienwohnungen genutzt werden. Ziel war es damals, den Wohnungsmarkt im Ortsteil zu steuern und ausreichend Wohnraum für dauerhaftes Wohnen zu sichern.
Abstimmung fällt uneindeutig aus
Der Ausschuss für Planen und Bauen hatte Mitte Mai beschlossen, Bewohner und Eigentümer in Brilon-Wald direkt zu befragen. Angeschrieben wurden ab Juni alle Einwohner mit Erstwohnsitz im Ort, die älter als 16 Jahre sind, sowie die Grundstückseigentümer im Plangebiet. Das Ergebnis der Bürgerbefragung: Eine knappe Zustimmung für die neue Nutzungsregelung, allerdings war auch mehr als jeder zweite Stimmzettel ungültig oder ist ganz unbeantwortet geblieben. Genau deshalb sieht die Stadt weiterhin kein eindeutiges Meinungsbild. Nach Angaben der Verwaltung soll nun erneut über die eingeleiteten Bauleitplanverfahren beraten werden. Eingriffe in die Nutzungsmöglichkeiten von Grundstückseigentümern müssen politisch klar getragen werden, so die Stadt.
Wie geht es in Brilon-Wald weiter?
Falls die Verfahren fortgesetzt werden, ist eine neue Abgrenzung des Plangebiets vorgesehen. Bestimmte Flächen gegenüber des Schlosshotels bis zur ehemaligen Pension „Lindenhof“ sollen nicht mehr einbezogen werden. Geplant ist unter anderem ein Textbebauungsplan, der nur die zulässige Nutzung regelt. Sollten die Verfahren komplett beendet werden, bleibt das Thema trotzdem aktuell. Die Bauordnungsbehörde überprüft bereits bestehende Ferienhäuser und Ferienwohnungen in Brilon-Wald. Dabei geht es um die Frage, ob nicht genehmigte Nutzungen nachträglich erlaubt werden können oder ob Gebäude wieder als Wohnhäuser genutzt werden müssen.