Arnsberg: Verkehrseinschränkungen in Neheim

Im Vorfeld des Schützenfestes in Neheim gibt es in der Innenstadt einige Verkehrseinschränkungen

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Neheim bereitet sich auf das größte Schützenfest dieser Saison im Hochsauerlandkreis vor. Für die Großveranstaltung müssen Parkplätze und Straßen gesperrt werden. Betroffen sind bereits in dieser Woche der Parkplatz Karlstraße in der Innenstadt und der Parkplatz am am Sportplatz Binnerfeld. Dort stellt der Festwirt Fahrzeuge und Material ab. Donnerstag kommen noch weitere Sperrungen und Halteverbote dazu. Höhepunkt des Festes der Schützenbruderschaft St. Johannes Baptist ist der große Festumzug am Sonntag.

Verkehrseinschränkungen in den kommenden Tagen im Überblick

Sperrung des Parkplatzes „Karlsplatz“ (ehemalige Feuerwache Neheim)

Der Parkplatz „Karlstraße“ in der Neheimer Innenstadt wird von Mittwoch, 14. August, 7 Uhr, bis Dienstag, 20. August, 24 Uhr komplett für die Nutzung als Parkfläche gesperrt. Im Zusammenhang damit werden auch die Parkplatzzufahrten von der Schobbostraße sowie von der Apothekerstraße/Karlstraße für den Verkehr gesperrt. Von Freitag, 18. August, 12 Uhr, bis Dienstag, 22. August, 8 Uhr gilt rechtsseitig der Karlstraße zwischen Schobbostraße und Apothekerstraße ein absolutes Halteverbot.

Sperrung der Parkplatzfläche hinter Sportanlagen „Binnerfeld“

Den Ausstellern zur Kirmes beim Schützenfest in Neheim werden Flächen zum Abstellen von Fahrzeugen sowie von Material des Festwirts frei gehalten. Dazu wird die Parkplatzfläche hinter den Sportanlagen im Binnerfeld ab Montag, 12. August, bis Dienstag, 20. August, für die öffentliche Nutzung gesperrt. Ab Mittwoch, 21. August, steht die Parkfläche der Allgemeinheit wieder zur Verfügung.

Sperrung der Stellplätze „Juwelier Eiloff“ am Neheimer Markt

Während des Schützenfestes werden die Stellflächen vor „Juwelier Eiloff“ am Neheimer Markt als Erste-Hilfe-Station genutzt. Das Parken ist dort von Donnerstag, 16. August, 7 Uhr, bis Dienstag, 20. August, 8 Uhr nicht möglich und verboten (absolutes Halteverbot).

Halteverbot auf den Stellplätzen (Parkschein) „Burgstraße“ und „Gransauplatz“

Für das Aufstellen der Ehrentribüne zum Festzug am Sonntag wird ein beidseitiges Halteverbot auf der Burgstraße in Neheim ausgesprochen. Von Samstag, 18. August, zwischen 10 und 16 Uhr, ist das Abstellen von Fahrzeugen beidseitig jeweils auf einer Länge der ersten drei Stellmöglichkeiten im Anschluss an die Einmündung „Gransauplatz“ nicht erlaubt. Es besteht absolutes Halteverbot.


Sperrungen zur Absicherung des Festzuges am Sonntag

Ab 13 Uhr ist die Durchfahrt an folgenden Straßen am Sonntag (18.08.) nicht mehr möglich:

Gesperrt wird die Tunneleinfahrt von der Goethestraße kommend hinter dem Busbahnhof Neheim. Von der Autobahn kommend wird die Werler Straße in Richtung Tunnel direkt hinter der Zufahrt zum Parkplatz Möhnestraße (gegenüber Tankstelle) gesperrt. Der Verkehr soll ggfs. noch über den Schlachthofweg (BJB) abfließen können. Der Tunnel in Neheim ist dann von keiner Seite mehr zu durchfahren. Gesperrt wird auch der Kreisverkehr Möhnestraße/Ecke Graf-Gottfried-Straße sowie die Apothekerstraße von der Graf-Gottfried-Straße in Fahrtrichtung Schwester-Aicharda-Straße nach der Kreuzung Graf-Gottfried-Straße/Johannesstraße. Die Durchfahrt auf der Mendener Straße wird direkt vor der Ohlbrücke gesperrt. Kleinere Zufahrtsstraßen zur Umzugsstrecke bleiben für die Dauer des gesamten Festzuges ebenfalls gesperrt. Die Absperrungen werden nach dem Ende des Umzuges nach und nach wieder aufgehoben.


Zum Festumzug am Sonntag gilt auf der Apothekerstraße in Neheim bereits ab 10 Uhr ein absolutes Halteverbot. Diese Regelung wird vom Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Arnsberg kontrolliert, dort widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden aus Sicherheitsgründen abgeschleppt.



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