Arnsberg: Regionalrat zu Windkraft
Veröffentlicht: Freitag, 13.12.2024 12:01
Mehr Zeit für Einwendungen und Bedenken beim Windradbau
Der Regionalrat Arnsberg möchte bei den Plänen für Windkraft eine zweite Offenlage der Planänderungen für die Windkraftplanungen im Regionalplan für den Kreis Soest und den Hochsauerlandkreis. Nach der Veröffentlichung des ersten Planentwurfes waren insgesamt 552 Einwendungen und Bedenken von Bürgern und Bürgerinnen sowie 76 Stellungnahmen von Kommunen, Verbänden, Kammern und Fachbehörden eingegangen, heißt es. Diese sind alle fachlich bearbeitet und mit den Verfahrensbeteiligten erörtert worden, so die Bezirksregierung.
Ziel der Erörterungen sei gewesen, einen Ausgleich der Meinungen herbeizuführen und die Kriterien bei der Festlegung von Vorrangzonen für die Windkraft zu erläutern bzw. möglichst nachvollziehbar darzulegen.
Durch das Beteiligungsverfahren und die Ergebnisse der Erörterungen haben sich wesentliche Änderungen des Planentwurfs ergeben, heißt es. Daher hat der Regionalrat gestern die zweite Offenlage beschlossen. Die der einstimmigen Beschlussfassung vorausgehende Diskussion zeige die hohe Konsensbereitschaft des Regionalrates und den Willen für die beiden Kreise eine fachlich fundierte und regional gut abgestimmte Planungsgrundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien für die nächsten Jahre zu entwickeln.
Mehr Zeit
Die zweite Offenlage der 19. Änderung des Regionalplans SO / HSK wird nun für die Dauer von einem Monat elektronisch veröffentlicht und ergänzend bei der Bezirksregierung Arnsberg Regionalplanungsbehörde), dem Kreis Soest und dem Hochsauerlandkreis öffentlich ausgelegt. Ab wann, wird noch mitgeteilt. Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen können dann ausschließlich zu den im Vergleich zum ersten Entwurf vorgenommenen Änderungen Stellung nehmen. Die Änderungen sind in den Unterlagen entsprechend markiert. Nach Ablauf der Beteiligungsfrist werden die eingegangenen Stellungnahmen von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet. Die Bezirksregierung bereitet Vorschläge vor, wie mit den Stellungnahmen aus planerischen Gesichtspunkten umgegangen werden kann. Die 19. Regionalplanänderung SO / HSK soll im Frühjahr 2025 dem Regionalrat abschließend zur Beschlussfassung vorgelegt werden.